Bebauungsplan

Bebauungsplan

Die Marktgemeinde ERNSTBRUNN setzt auf eine zeitgemäße und nachhaltige Gemeindeent-wicklung. 
Die Raumordnung leistet mit ihren Planungsebenen einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung ihrer Ziele.“
Es erfolgte die Überarbeitung der Bebauungsvorschriften sowie die Neudarstellung der vor-handenen Flächenwidmungs- & Bebauungspläne für das gesamte Gemeindegebiet (14 Katastral-gemeinden auf 80,79 km2) gemäß dem aktuellen Landesgesetzen.

Gleichzeitig erfolgte die Digitalisierung aller Pläne und Einbauten wie der Wasserleitungs- & Kanal-, Strom-, Daten- und Gasleitungen sowie Lichtpunkte!
Es stehen alle Flächenwidmungs- & Bebauungspläne sowie Bebauungsbestimmungen "ONLINE" zur Verfügung.
Link: Erläuterungen zum BEBAUUNGSPLAN

Erläuterungen: Der Flächenwidmungsplan wird von der Gemeinde mit Hilfe eines Raumplaners (Ingenieurkonsulenten für Raumplanung und Raumordnung, Architekten bzw. Raumplanungsbüros) erstellt. Die Erlassung des Flächenwidmungsplans oder dessen Änderungen müssen von der zuständigen Behörde des Amtes der NÖ Landesregierung (Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht) genehmigt werden.
Die fachlichen Gutachten in diesem Genehmigungsverfahren werden von den Amtssachverständigen der Örtlichen Raumordnung in der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik des Amtes der NÖ Landesregierung erstellt.

Download der Flächenwidmungspläne:   Datei herunterladen: PDFVerordnung Raumordnungsänderung

 Download der Bebauungspläne: Datei herunterladen: PDFVerordnung Bebauungsvorschriften

Weitere Links zu diesem Thema: NÖ Raumordnung- und Regionalpolitik 

 

Abteilung:Bauamt
E-Mail:gemeinde@ernstbrunn.gv.at
Telefon:02576-2301-15
Fax:02576-2301-17

 


Zuständig