Brandschutzbeauftragte in Gemeindeeinrichtungen

BrandschutzZur Sicherheit an Gemeindeobjekte & Einrichtungen trägt gut geschultes Personal maßgeblich zur Brandsicherheit bei.

In jeder Gemeindeeinrichtung ist daher ein BSB-Brandschutzbeauftragter und dessen BSB-Stellvertreter zu ernennen, welche entsprechend im Bereich des Brandschutzes ausgebildet sind.









Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählen:

● Erstellung der Brandschutzordnung, die Regelung des Verhaltens im Brandfall sowie die regel-
    mäßige Überprüfung des Brandalarmplanes. 

● Darüber hinaus ist eine regelmäßige Unterweisung des gesamten Personals wichtig. 

● Denn vor allem in Bildungseinrichtungen ist im Brandfall die Hilfe der Erwachsenen unbedingt notwendig und können
   nur dann richtig reagieren, wenn sie entsprechend geleitet werden. 

● Der Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarte müssen in Gemeindeeinrichtungen einmal jährlich das
     gesamte Personal  sowie Schulpersonal über die allgemeine Brandschutzordnung & Verhütung, Verhalten im Brandfall,
     Funktionen der technischen Brandschutzeinrichtungen, Bedeutung der Alarmzeichen sowie den Verlauf von Flucht-
    wegen und Notausgänge informieren. 

Die Ausbildung erfolgt gemäß TRVB 117 (0) für die Brandschutzbeauftragten. 


MarktgBrandschutzbeauftragter:
AL Horst GANGL - ☎️ +43 664 240 388 0
E-Mail: gemeinde@ernstbrunn.gv.at

Brandschutzbeauftragter-Stellvertreter: 
Bgm. Gerhard TOIFL - ☎️ +43 664 403 851 2
E-Mail: buergermeister@ernstbrunn.gv.at