Energieeffizienzrichtlinie EED III

Energieeffizienzrichtlinie (EED III)
Die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) regelt Verpflichtungen und Einsparungsziele für Gemeinden. Der Fokus liegt auf den Energieeinsparungen bei öffentlich genutzten Gebäuden.
Ziel der Richtlinie ist eine Verbesserung der Energieeffizienz um 32,5%.

LINK: Vorbildfunktion und Sanierungspflicht für Gemeinden | Energie in Niederösterreich

Was bedeutet das für Gemeinden?
Das Land NÖ und deren Gemeinden haben den alternativen Ansatz gewählt. Jede Gemeinde ein öffentlich zugängliches Inventar (Bestandsliste) aller konditionierten Gebäude (im Eigentum, gemietet, gepachtet) mit mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Hier kann die Energiebuchhaltung wiederum als Nachweis herangezogen werden. In der Energiebuchhaltung Niederösterreich (EBN) stellt die Übersicht in Kapitel 1 alle Objekte übersichtlich dar. Derzeit wird daran gearbeitet, die geforderte Inventarliste der EU-Energieeffizienzrichtlinie III mittels EBN dokumentieren zu können.

Die EED III (Energieeffizienzrichtlinie III) verpflichtet Gemeinden, den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude zu senken und diese zu sanieren, um die Klimaziele der EU zu erreichenGemeinden müssen einen jährlichen Energieverbrauch von 1,9 % senken (Basisjahr 2021) und jährlich 3 % der öffentlichen Gebäude sanieren, bis sie den Niedrigstenergie-Standard erreichen. Die Fristen für die Umsetzung hängen von der Größe der Gemeinde ab, wobei größere Gemeinden früher beginnen als kleinere.

Wichtige Verpflichtungen für Gemeinden:
jährliche Energieeinsparung: Gemeinden müssen den jährlichen Endenergieverbrauch aller öffentlichen Gebäude um mindestens 1,9 % gegenüber dem Basisjahr 2021 reduzieren.
Sanierungspflicht: Ab 2025 müssen mindestens 3 % der konditionierten Gesamtnutzfläche der öffentlichen Gebäude saniert werden, um Niedrigstenergiegebäude zu schaffen.
Verpflichtung gestaffelt nach Einwohner in Gemeinden < 5.000 Einwohner: Start der Verpflichtungen ab 1. Jänner 2030

Maßnahmen zur Zielerreichung:
> Thermische Sanierung: von Gebäuden
> Flächenreduktionoder Gebäuderückbau
> Optimierung der Haustechnikund Umrüstung auf effizientere Systeme wie LED-Beleuchtung
> Einführung von Energiemanagement-Systemen
> Umstellung der Fahrzeugflotte auf E-Fahrzeuge

Energieausweise der Gemeindeobjekte: (Aktualisierungen 2026)
Bründlallee 23a, 2115 Ernstbrunn                    EAW_Kiga_Bründlallee_23a_2026.pdf (1.9 MB)

Eleonorenweg 1a, 2115 Ernstbrunn                 EAW_Kiga_Eleonorenweg_1a_2026.pdf (1.99 MB)
Hauptplatz 1, 2115 Ernstbrunn                           EAW_Rathaus_Ernstbrunn_2026.pdf (2.16 MB)
Hauptplatz 7, 2115 Ernstbrunn                           EAW_Seniorenwohnhaus_2026.pdf  (1.59 MB)
Hauptplatz 28, 2115 Ernstbrunn                        EAW_WHA_Hauptplatz_28_2026.pdf (1.51 MB)
Hirschmillerstraße 18a, 2115 Ernstbrunn   EAW_Bauhof-WSZ_Ernstbrunn_2026[1].pdf (1.16 MB)
Hirschmillerstraße 32, 2115 Ernstbrunn      EAW_FF_Zentrale_Ernstbrunn_Hauptgebäude_2026.pdf (1.54 MB)
Hirschmillerstraße 32, 2115 Ernstbrunn         EAW_FF_Zentrale_Ernstbrunn_Fzg_Halle_2026.pdf (1.77 MB)
Hollabrunnerstraße 1, 2115 Ernstbrunn       EAW_Veranstaltungshalle_2026[1].pdf (1.51 MB)
Johann Hanngasse 1, 2115 Ernstbrunn        
  EAW_WHA_Johann_Hanngasse_2026.pdf (1.88 MB)
Johann Hanngasse 3, 2115 Ernstbrunn          EAW_Polizeiinspektion_Ernstbrunn_2026.pdf (2.3 MB)
Korneuburgerstraße 2, 2115 Ernstbrunn     EAW_WHA_Korneuburgerstraße_2_2026.pdf (2.68 MB)
Laaerstraße 1, 2115 Ernstbrunn                         EAW_NP_VS_MS_Laaerstraße_1_2026.pdf (3.22 MB)

Zuständig

  • Horst Gangl (Amtsleiter, Energie- & Brandschutzbeauftr., Gemeinde.Krisen.Koordinator)