Handysignatur - Bürgerkarte

2019-03-HandysignaturDie Weiterentwicklung vom E-Government zum Mobile Government ist dabei eine logische Fortsetzung zur Modernisierung der österreichischen Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung. Handy-Signatur Digitale Amtswege sicher und nachvollziehbar durchführen.
Wie wird die Identität der Antragsteller zweifelsfrei festgestellt?
Dafür gibt es ein elektronisches Werkzeug, das Antragsteller eindeutig ausweist - die "Bürgerkarte". Marktgem.ErnstbrunnHandy-Signatur   
LINK: zur Handy-Signatur
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Um digitale Amtswege sicher und nachvollziehbar durchführen zu können, müssen Ämter die Identität der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers zweifelsfrei feststellen können. Dazu bedarf es eines elektronischen Werkzeugs, das Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer eindeutig ausweist. Dieser elektronische Ausweis ist die "Bürgerkarte". Zusätzlich zur Ausweisfunktion bietet die Bürgerkarte auch die Möglichkeit, Dokumente einfach und sicher elektronisch zu unterschreiben.

Derzeit sind zwei Ausprägungen der Bürgerkarte verfügbar:

  • auf dem Mobiltelefon als sogenannte Handy-Signatur
  • Signaturkarten wie beispielsweise Dienstkarten

Anträge können rund um die Uhr, unabhängig von den Amtsstunden, gestellt werden. Dies erhöht den Komfort für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen. Da die Daten im Amt gleich elektronisch weiterverarbeitet werden können, kann auch die Verfahrensdauer deutlich reduziert werden und spiegelt somit den Servicegedanken in der Verwaltung wider.

Wozu benötigen Sie die Handy-Signatur?
Die Aktivierung der Handy-Signatur macht Ihr Mobiltelefon zum digitalen Ausweis, mit dem Sie sich im Internet eindeutig identifizieren können. Die Signaturfunktion ermöglicht es Ihnen, Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig elektronisch zu unter schreiben. Mit der Handy-Signatur leisten Sie eine elektronische Unterschrift, die der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt ist.
Die Handy-Signatur erspart Privatpersonen und auch UnternehmerInnen zeitintensive Behördengänge. Gleichzeitig sind die Dokumente vor ungewollten Datenänderungen geschützt.

Handy-Signatur Aktivierung persönlich oder online - Für viele Amtsservice z.B. auch auf gesundheit.gv.at ist die Handy-Signatur notwendig. Sie haben mehrere Optionen, um Ihre Handy-Signatur gratis zu aktivieren:

Registrierungsstelle - Aktivieren Sie Ihre Handy-Signatur in einer der Registrierungsstellen in ganz Österreich. Für die Registrierung ist in der Regel keine Voranmeldung erforderlich. Bitte nehmen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) und Ihr Handy mit. Registrierungsstellen suchen

FinanzOnline - Mit Ihren FinanzOnline-Zugangsdaten (Teilnehmer-Identifikation, Benutzer-Identifikation und PIN) können Sie die Aktivierung Ihrer Handy-Signatur selbst beantragen: Melden Sie sich dazu mit Ihren FinanzOnline-Zugangsdaten an und wählen Sie den Menüpunkt "Handy-Signatur aktivieren" (weiter unten zu finden). Folgen Sie den weiteren Prozessschritten. Binnen weniger Tage erhalten Sie einen Bestätigungsbrief mit Aktivierungscode und Freischalte-PIN per Post, mit denen Sie die Aktivierung abschließen können.

Anleitung zu finden unter Aktivierung der Handy-Signatur via FinanzOnline (PDF, 594 KB)

Die Handy-Signatur und die chipkartenbasierte Bürgerkarte sind mit einem elektronischen Ausweis vergleichbar: Als Ausweis wird in diesem Sinn ein Konzept verstanden, das unterschiedliche Ausprägungen haben kann. Eine Signatur (Unterschrift) dient also dazu, ein Dokument dem Signator (Unterzeichner) zuzuordnen. Bei einer elektronischen Signatur werden zu diesem Zweck dem elektronischen Dokument elektronische Daten beigefügt, die die Identität des Signators und die Integrität des signierten Dokuments feststellen. Zur Erstellung einer elektronischen Signatur ist grundsätzlich ein Zertifikat erforderlich. Ein Zertifikat ist eine elektronische Bescheinigung, mit der Signaturprüfdaten (öffentlicher Schlüssel) einer bestimmten Person (Signator) zugeordnet werden und deren Identität auf einem gewissen Sicherheitsniveau bestätigt wird.

ACHTUNG: Auf der neuen Generation der e-card (seit Oktober 2019) steht keine Bürgerkartenfunktion mehr zur Verfügung. Eine kostenlose Alternative zur Bürgerkartenfunktion auf der e-card ist die Handy-Signatur. 
Mehr Informationen dazu: www.handy-signatur.at

Handy-Signatur für Unmündige & Vertretungsmöglichkeit - Die Registrierung der Funktion Bürgerkarte (Handy-Signatur) setzt aufgrund der damit verbundenen Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats die zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit eines mündigen Minderjährigen (Personen ab dem 14. vollendeten Lebensjahr) voraus. Deshalb ist die Ausstellung einer Bürgerkarte (Handy-Signatur) erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.

Zur Nutzung des Impfpasses unter www.gesundheit.gv.at besteht zusätzlich eine gesonderte Vertretungsmöglichkeit von Eltern bzw. Obsorgeberechtigte für unmündigen Kinder. Dazu ist neben der Hinterlegung der notwendigen Daten in den Registern der Sozialversicherung, die Kenntnis der Sozialversicherungsnummer der zu vertretenden Person als zusätzliches Identifikationsmerkmal notwendig. Im Rahmen des Login auf www.gesundheit.gv.at ist die Aktivierung des Auswahlkästchens "in Vertretung anmelden" erforderlich.

Die Handy-Signatur App - Eine eigene App stellt eine komfortable Möglichkeit zur Verwendung der Handy-Signatur dar. Bei der Signatur-App wird ähnlich wie bei der Verwendung von SMS-TANs eine TAN aus der App auf der Webseite eingegeben. Als weitere Möglichkeit steht speed-sign zur Verfügung, wodurch das Auslösen der Signatur durch das Abfotografieren eines QR-Codes anstelle der manuellen TAN Eingabe erfolgt.

Hinweis: Die Verwendung der Handy-Signatur mittels App wird automatisch von allen Diensten unterstützt, welche die Handy-Signatur verwenden.

Die App Digitales Amt
Mit der App Digitales Amt - der mobilen Version von oesterreich.gv.at - können ausgewählte digitale Amtsservices bereits direkt am Mobiltelefon erledigt werden. Gleichzeitig ersetzt diese auch die Handy-Signatur App. Voraussetzung für die Nutzung der App Digitales Amt ist, dass auf dem Smartphone Face- und TouchID (Gesichtserkennung und Fingerprint) verwendet werden können.

Weitere Informationen
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         www.handy-signatur.at
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www.oesterreich.gv.at
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www.buergerkarte.at
·         www.noe.gv.at

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