Sachkundenachweis - Tierschutzgesetz für Hunde, Reptilien, Amphibien, Papageivögel

Sachkundenachweis nTierhaltung - Hunde, Reptilien, Amphibien, Papageivögelach dem Tierschutzgesetz für Hunde, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel

Wer in Österreich einen Hund, ein Reptil, ein Amphibium oder bestimmte Papageienvögel neu halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Der Nachweis umfasst einen Theoriekurs vor der Anschaffung des Tieres; bei Hunden zusätzlich eine praktische Einheit.

Wer die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln – mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche – anstrebt, muss einen Nachweis der Sachkunde durch Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von vier Stunden vor Aufnahme der Haltung dieser Tiere vorweisen.

Die Kurse sind in dem Bundesland, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Die Kurse gelten bundesweit.

Halter:innen von Hunden haben zusätzlich innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme der Haltung eine zweistündigen Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen.

Hundehalter:in ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtier-Datenbank registriert ist und in deren Haushalt das Tier gehalten wird.

Die Hundehalter:in darf den Hund nur durch Personen beaufsichtigen, verwahren oder führen lassen, die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.

Sachkundenachweis für zukünftige Tierhalterinnen und Tierhalter

Mit 1. Juli 2026 tritt entsprechend der Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) die Pflicht zur Absolvierung eines Sachkundenachweises für die Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel in Kraft.

Hinweis: Dieser Sachkundenachweis entspricht nicht dem nach der NÖ Hundehalteverordnung vorgesehenen Sachkundenachweis(siehe NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 - Land Niederösterreich

Die näheren Regelungen zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) werden in der 2. Tierhalteverordnung (RIS - Bundesrecht konsolidiert - Trefferliste) geregelt. (BGBl. II Nr. 144/2026 vom 18. Juni 2026)  

Vorgesehen ist, dass ab 01. Juli 2026 zukünftige Halterinnen und Halter von

  • Hunden
  • Reptilien & Amphibien
  • Papageienvögel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche)

einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde vor der Anschaffung des Tieres zu erbringen haben. Hundehalter haben zudem innerhalb von 1. Jahr einen Praxisnachweis zu erbringen.

Informationen finden Sie auch unter: tierwissen.at – Informationsplattform für die verantwortungs­volle Tierhaltung.

LINK: tierwissen.at – Informationsplattform für die verantwortungs­volle Tierhaltung

Häufige Fragen: Fragen & Antworten zu Sachkundenachweis & Tierhaltung

Formular: Hundeanmeldung 2026.pdf (0.35 MB)

Zuständig