Info zur NÖ Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025

22.01.2025 18:00

Marktgemeinde ErnstbrunnBürgerservice - Öffnungszeiten - Parteienverkehr NEU ab 1. April 2024Die Gemeinderatswahl findet am Sonntag, den 26. Jänner 2025 in allen Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut  statt. 
 
Als Stichtag wurde der 30. September 2024 festgelegt. 

Die Mitglieder des Gemeinderates werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Wahlperiode beginnt mit dem Ablauf des Wahltages. Die Funktionsdauer des Gemeinderates beginnt mit der Angelobung seiner Mitglieder in der konstituierenden Sitzung und endet mit der Angelobung der neu-gewählten Gemeinderatsmitglieder (§ 17 NÖ Gemeindeordnung)

Wahlberechtigte2756 (davon 179 EU-BürgerInnen)
DownloadGRW-2025 wahlwerbende Parteien ERNSTBRUNN.pdf (0.4 MB)

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ernstbrunn besteht aus 23 Gemeinderatsmitglieder.

WAHLKARTEN – INFORMATION
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie möglichst frühzeitig eine Wahlkarte für die Briefwahl.
Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist.
Die Beantragung ist „schriftlich" oder „ONLINE“ bis Mittwoch, den 22. Jänner 2024  - 24:00 Uhr
und „mündlich" bis spätestens Freitag, den 24. Jänner 2025 -  12:00 Uhr, im Gemeindeamt möglich.
Download:
                ANTRAG Wahlkarte GRW-2025.pdf (0.05 MB)                      

                VOLLMACHT zur Abholung Wahlkarte 2025.pdf (0.08 MB)

WahlkartenANTRAG - ONLINE
ONLINE - Wahlkartenantrag

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt per Post!

Eine telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist nicht erlaubt! 




Einlangen und Wählen mit Wahlkarten
> Sämtliche Briefwahlkarten müssen bis 6:30 Uhr des Wahltages bei der Gemeinde oder bis Wahlschluss im zuständigen Sprengel einlangen.
> Es erfolgt keine Übermittlung im Wege der Bezirkswahlbehörden.
> Ebenso kann mit Wahlkarte nur in einem Wahllokal der eigenen Gemeinde und nicht in einem Wahllokal einer anderen Gemeinde gewählt werden. 


WAHLLOKALE - WAHLSPRENGEL - WAHLZEITEN

WahlsprengelOrtvonbis
Sprengel 1 - Gemeindewahlbehörde
(Wähler der KG Ernstbrunn ohne der Neunhäuslgasse)
Rathaus Ernstbrunn - Hauptplatz 18.00Uhr14.00Uhr
Sprengel 2 - (Wähler der KG Dörfles, Gebmanns, Steinbach, Thomasl und der Neunhäuslgasse)Mittelschule Ernstbrunn - Laaerstr. 18.00Uhr12.00Uhr

Sprengel 3 - (Wähler der KG Au, Klement und Oberleis)

Feuerwehrhaus Klement Nr.1369.00Uhr12.00Uhr
Sprengel 4 - (Wähler der KG Lachsfeld)Feuerwehrhaus Lachsfeld Nr.3309.00Uhr11.00Uhr
Sprengel 5 - (Wähler der KG Maisbirbaum)Feuerwehrhaus Maisbirbaum Nr.10310.00Uhr12.00Uhr
Sprengel 6 - (Wähler der KG Merkersdorf)Feuerwehrhaus Merkersdorf Nr.1039.00Uhr11:00Uhr
Sprengel 7 - (Wähler der KG Naglern)Feuerwehrhaus Naglern Nr.389.00Uhr11.00Uhr

Sprengel 8 - (Wähler der KG Simonsfeld)

Feuerwehrhaus Simonsfeld Nr.5010.00Uhr12.30Uhr
besondere Wahlbehördeim Gemeindegebiet der Marktgemeinde Ernstbrunn9.00Uhr11.00Uhr

Ihr GemeindeTEAM!