Informationen zur Europawahl 2014

14.04.2014 06:58

EuropawahlSehr geschätzte MitbürgerInnen, am 25. Mai 2014 fand die Wahl zum Europäischen Parlament (EP) statt. In den 28 Staaten der Europäischen Union werden insgesamt 751 Europa-Abgeordnete gewählt, die die Interessen von 507 Millionen Europäerinnen und Europäern vertreten. Bei der Europawahl können Sie die 18 österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments bestimmen.

Marktgemeinde ERNSTBRUNN - WAHLERGEBNIS    LINK: Europawahl - 2014
                                                                                Datei herunterladen: PDFÜbersicht der Wahlergebnisse
Wer darf wählen?
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie spätestens am Wahltag (25. Mai 2014) 16 Jahre alt werden und am Stichtag (11. März 2014) österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher (Hauptwohnsitz im Ausland) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind oder EU-Bürgerin oder EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich und in die Europa-Wählerevidenz eingetragen sind. Nähere Informationen finden Sie hier

Wie kann ich wählen?
Sie können vor einer Wahlbehörde oder per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie am Wahltag voraussichtlich nicht in Ihrem Wahllokal die Stimme abgeben können, benötigen Sie eine Wahlkarte.

Wählen mit Wahlkarte
Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die gehbehindert oder bettlägerig sind. Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht möglich ist, können bei der Heimatgemeinde eine automatische Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich beantragen.
Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche. Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die in Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen. Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.
Menschen in Heil- und Pflegeanstalten sowie Bettlägrige können von so genannten besonderen Wahlbehörden besucht werden und vor diesen ihr Wahlrecht mit der Wahlkarte ausüben. Auch Häftlinge (sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind) können vor besonderen Wahlbehörden wählen. Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Wahlbehörde zu senden.

Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) - beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung - beantragen.
Wahlkartenantrag EU-Wahl 2014
ONLINE WAHLKARTENANTRAG abwickeln
:

 - Wahlkartenantrag-ONLINE (begrenzt bis 21.05.2014)

 Download:
 Datei herunterladen: PDFFormular-Wahlkartenantrag   Datei herunterladen: PDFVollmacht zur Abholung

Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!

Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag – wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum 2. Tag vor dem Wahltag – beantragen; mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Wahlkarte keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres beantragen können.

Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?
Im Inland: Vor einer Wahlbehörde
             • in allen Wahllokalen            • beim Besuch durch eine besondere („fliegende“)
Wahlbehörde oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)

Im Ausland: Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden. Wohin muss ich die Wahlkarte bei der Briefwahl senden? Wenn Sie die Wahlkarte nicht dazu verwenden, vor einer Wahl-behörde zu wählen, sondern die Stimmabgabe mittels Briefwahl ausüben möchten, so müssen Sie dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt.

Sie können die Wahlkarte z. B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben. Bei postalischer Beförderung trägt der Bund die Kosten für das Porto, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben. Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden.
Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Alternativ kann sie - erstmals bei der Europawahl 2014 - am Wahltag in jedem Wahllokal und jeder Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben werden.

Festsetzung der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeiten Wahllokale:
Sprengel 1) Sitzungssaal des Gemeindeamtes der Marktgemeinde Ernstbrunn, Hauptplatz 1
                    Dieser Sprengel umfasst die Wähler der KG Ernstbrunn.
Sprengel 2) Neue NÖ Mittelschule Ernstbrunn (Hauptschule), Laaerstraße 1.
                    Dieser Sprengel umfasst die Wähler der KG. Dörfles, Gebmanns, Thomasl, Steinbach und
                    Haidhof-Neunhäuslgasse.
Sprengel 3) Feuerwehrhaus Klement Nr. 136.
                    Dieser Sprengel umfasst die Wähler der KG. Au, Klement u. Oberleis
Sprengel 4) Feuerwehrhaus Lachsfeld Nr. 33.
                    Dieser Sprengel umfasst die Wähler der KG. Lachsfeld.
Sprengel 5) Feuerwehrhaus Maisbirbaum Nr. 103
                    Dieser Sprengel umfasst die Wähler der KG. Maisbirbaum .
Sprengel 6) Feuerwehrhaus Merkersdorf Nr. 103.
                    Dieser Sprengel umfasst die Wähler der KG. Merkersdorf.
Sprengel 7) Feuerwehrhaus Naglern. Nr. 38.
                    Dieser Sprengel umfasst die Wähler der KG. Naglern.
Sprengel 8) Feuerwehrhaus Simonsfeld Nr. 50.
                    Dieser Sprengel umfasst die Wähler der KG. Simonsfeld.

Wahlkartenwähler können ihre Stimme in jedem Wahllokal (Sprengel 1 – Sprengel 8) abgeben.

Wahlzeiten:
S p r e n g e l 1) von 8.00 bis 15.00 Uhr
S p r e n g e l 2) von 8.00 bis 14.00 Uhr
S p r e n g e l 3) von 9.00 bis 12.00 Uhr
S p r e n g e l 4) von 10.00 bis 12.00 Uhr
S p r e n g e l 5) von 10.00 bis 12.00 Uhr
S p r e n g e l 6) von 9.00 bis 11.00 Uhr
S p r e n g e l 7) von 9.00 bis 11.00 Uhr
S p r e n g e l 8) von 10.00 bis 12.30 Uhr
Besondere Wahlbehörde von 09.00 bis 13.00 Uhr