SCHADENSMELDUNG für KATASTROPHENBEIHILFE für PRIVATE in der GEMEINDE

KATASTROPHENBEIHILFE für PRIVATE

In den vergangenen Tagen war ganz Niederösterreich von schweren Unwettern betroffen und es sind dabei zahlreiche Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurrungen aufgetreten.

SCHADENSMELDUNG: Laut der geltenden Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden sind Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften formlos bei jener Gemeinde zu melden, in deren Gemeindegebiet das Schadensereignis eingetreten ist.

Wir dürfen Ihnen beiliegend den Link zur Landeshomepage mit den für die Schadensaufnahme wichtigen Informationen und Formulare zur Information und weiteren Verwendung übermitteln.

Katastrophenbeihilfe für Private - Förderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at).

Link: https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html

Was wird gefördert!

Das Land Niederösterreich gewährt physischen und juristischen Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, natürlich induzierte vertikale Bodenbewegungen (insbesondere Erdsenkungen), Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse, das sind Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle, sind nicht anzuerkennen, soweit sie versicherbar gewesen sind. Gefördert werden durch solche Ereignisse verursachte Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.

Nähere Details finden Sie im Katastrophenfondsgesetz und in der Richtlinie der NÖ Landesregierung