KUNDMACHUNG - Abänderung u. Neudarstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes d. Marktgemeinde ERNSTBRUNN

Detailinformationen zu dem Termin
Termin:
Mo, 23.09.2024
Ort: Marktgemeinde Ernstbrunn
Datei: KUNDMACHUNG - regionales Raumordnungsprogramm Nordraum Wien (655 KB) - .PDF

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Marktgemeinde ERNSTBRUNN
Po.Bez. Korneuburg
DVR.0096199 - UID-Nr.ATU 16322501
Parteienverkehr: Mo. - Fr. 07.00 - 12.00 Uhr                          A-2115 Ernstbrunn, 05.08.2024
                                       Di. 13.00 - 17.30 Uhr                                      Tel. 02576-2301, Fax-Kl. 17
Homepage: https://www.ernstbrunn.gv.at/ E-mail: gemeinde@ernstbrunn.gv.at

GZ: 610/7.310-22/02/2024
Bei Antwort bitte GZ. angeben

K U N D M A C H U N G

Betrifft: PZ:7.310-22/02 – Änderung und Neudarstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes (Flächenwidmungsplan) in der Marktgemeinde Ernstbrunn;

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ernstbrunn beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm (PZ:7.310-22/02 – Flächenwidmungsplan) der Marktgemeinde ERNSTBRUNN zu ändern und digital neu darzustellen. 
Der Entwurf wird gemäß § 24, Abs. 5, NÖ Raumordnungsgesetz 2014, i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
  
vom  12. August  2024   bis   23. September 2024  
  
im Gemeindeamt der Marktgemeinde Ernstbrunn zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. 

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum "Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes (GZ:7.310-22/02 verfasst von RaumRegionMensch ZT GmbH) schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Ernstbrunn werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Der Bürgermeister:
Gerhard Toifl


LAGE der Änderungspunkte im örtlichen Raumordnungsprogramm GZ:7.310-22/02:
Die im Entwurf der Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Ernstbrunn (GZ: 7.310-22/02) schwarz-rot dargestellten Eintragungen im Flächenwidmungsplan werden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der gesetzlichen Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 sowie aufgrund der nachfolgend zusammengestellten Voraussetzungen abgeändert. 
Das gegenständliche Änderungsverfahren beinhaltet u.a. die Neudarstellung des Flächenwidmungsplanes auf Basis der digitalen Katastralmappe (DKM 2022/10). Dieser Teil der durchzuführenden Änderungen ist als Anpassung an die digitale Katastermappe anzusehen. Die Änderungspunkte werden als DKM 1 bis DKM 53 gelistet (siehe Plandarstellungen im Anhang). Markantere Eingriffe in das Widmungsgefüge liegen in diesen geringfügigen Änderungspunkten nicht vor. Darüberhinausgehend wird der Flächenwidmungsplan in 46 Punkten abgeändert, wobei hier Änderungen inkludiert sind, die aus der Anpassung an den neuen Katasterstand resultieren, jedoch keinen geringfügigen Charakter aufweisen. Der jeweilige Änderungsanlass ist im Erläuterungsbericht dokumentiert.

 Download: ROP-Änderung ERNSTBRUNN GZ: 7.310_22_02_Auflage/Auflistung der Änderungspunkte.pdf  (0.11 MB)


ROP-Änderung GZ:7.310-22/02