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12.02.2019 09:10

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Der Gemeinderat hat am 13. Dez. 2018 – TOP 13.) den einstimmigen Beschluss gefasst die Umsetzung der Verordnung des Bundesministers für FINANZEN: „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung“ VRV 2015 mit 2019 durchzuführen.
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 StF: BGBl. II Nr. 313/2015 gilt für Länder und Gemeinden, nachfolgend Gebietskörperschaften genannt, sowie deren wirtschaftliche Unternehmungen, Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen jeweils ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie regelt Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse. Für wirtschaftliche Unternehmungen, Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen gemäß Abs. 1, die eigene Wirtschaftspläne erstellen und andere gesetzliche Regelungen (Unternehmensgesetzbuch, International Financial Reporting) Standards anwenden, sind die Wirtschaftspläne und Rechnungsabschlüsse ohne Anlagen einzeln dem Voranschlag und dem Rechnungsabschluss der Gebietskörperschaft beizulegen und für die Ergebnis- und Ver-mögensrechnung auf erster Ebene mit dem Gesamthaushalt zusammenzufassen. 

Soweit vorgesehen sind die Beilagen zum Voranschlag und zum Rechnungsabschluss der Gebiets-körperschaft mit den Angaben dieser Einheiten zu erstellen.
Die Bestimmungen der VRV 2015 sind für Länder und Gemeinden spätestens für das 2019 bzw. 2020 verpflichtend umzusetzen und anzuwenden.

Danke-VerständnisZur Umstellung des gesamten kommunalen EDV- Systems (Software, Hardware und Mitarbeiterschulung), ist das GEMEINDEAMT am, Mittwoch, den 27. Februar 2019 ganztägig geschlossen!