KUNDMACHUNG - Voranschlag 2025

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Detailinformationen zu dem Termin
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Ort: Gemeindeamt Ernstbrunn
Datei: Kundmachung - Voranschlag 2025 (136 KB) - .PDF

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VORANSCHLAG 2025

Der Entwurf des VORANSCHLAGES für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 7. Nov. 2024 bis 21. Nov. 2024 gemäß §73 NÖ Gemeindeordnung 1973 und gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung VRV-2015 während der Amts-stunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.  
Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen beim Gemeindeamt einbringen.

Der VORANSCHLAG wird für ein Kalenderjahr erstellt um die geplanten Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr (Budget) festzulegen. Der Voranschlag enthält den Ergebnishaushalt, Vermögenshaushalt und den Finanzierungshaushalt.

Gerade jetzt, in schwierigen Zeiten von verschiedenen Krisen und Teuerungen, brauchen wir Stabilität, höchste Verantwortung in allen Gremien und notwendige Maßnahmen.

🚧a.o. Projekte >> Budgetbelastungen:
 > aktuelle Lohn- & Energiekostensteigerungen sowie Baumaterial-Teuerungen          > Ausbau von Photovoltaikanlagen
 > Fertigstellung d. Hauptplatzprojektes "Begegnungszone"                                                      > Gemeindestraßenbau & Güterwege
 > Gemeinde-Gebäudesanierungen (Rathaus, Veranstaltungshalle usw.)                           > Ausbau d. Wasser- & Abwasserversorgung
 > Eisenbahnkreuzungen                                                                                                                                   > Sanierung d. Sportzentrum
 > Sanierung der Bildungseinrichtungen

Download: VORANSCHLAG 2025.pdf (5.92 MB)

Öffnungszeiten im Gemeindeamt/Bürgerservice:
Bürgerservice