Katastrophenschutz - Marktgemeinde Ernstbrunn

Logo_2016_2cm_rgbDer Schutz des Menschen ist vorrangiges Ziel des Zivilschutzes. Mit dem Zivilschutz möchte der Staat seinen Bürgern helfen, Katastrophen und Notsituationen bestmöglich zu bewältigen.
Zivilschutz ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor natur- und zivilisationsbedingten Gefahren für die Hilfeleistung in entsprechenden Notlagen. 
Der Österreichische Zivilschutzverband www.noezsv.at informiert die Bürgerinnen und Bürger bereits seit 1961 über alle möglichen Bedrohungsszenarien. Auch wenn wir uns heute im Herzen Europas wesentlich sicherer fühlen als früher, so gibt es dennoch zahlreiche Bedrohungsszenarien, die Vorbereitungs- und Vorbeugemaßnahmen durch Behörden, Einsatzorganisationen und allen voran auch der Zivilbevölkerung erfordern. Dabei steht der Österreichische Zivilschutzverband allen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite. In enger Zusammenarbeit mit allen sicherheitsrelevanten Organisationen und über Landes- und Bundesgrenzen hinaus.
Österreich ist ein einzigartiges, lebenswertes und sicheres Land. Damit es so bleibt, sind alle Behörden sowie Einsatzorganisationen, aber auch viele freiwillige Verbände allzeit bemüht, den Bürgerinnen und Bürgern in Gefahrensituationen beizustehen. Dennoch sindZIVILSCHUTZ - RATGEBER wir alle angehalten, uns für den Fall der Fälle, von dem wir hoffen, dass er nie eintreten möge, selbst vorzubereiten. Umfassende Unterstützung erfahren wir dabei vom Öster-reichischen Zivilschutzverband, dessen engagierte Mitglieder stets um die Förderung des Selbstschutzgedankens bemüht sind. Durch umfassende Informationen, zahl-reiche Aktionen und Vorträge leistet der Zivilschutzverband einen wertvollen Beitrag zur Förderung des richtigen Handelns der Bürgerinnen und Bürger und zur Entlastung der Einsatzkräfte im Katastrophenfalle.

"ZIVILSCHUTZ ist auch SELBSTSCHUTZ" - BITTE HELFEN SIE MIT!

KATASTROPHENSCHUTZ
Die rechtliche Grundlage für den Katastrophenschutz bildet das NÖ Katastrophenhilfegesetz 2016 (NÖ KHG 2016). Zuständige Behörde ist gemäß § 13 NÖ KHG 2016 grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde (bei bezirksübergreifenden Ereignissen die Landesregierung).Gemeinden haben an der Vorbereitung und Durchführung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen mitzuwirken. Einrichtungen und Personal der Gemeinden sind zur Katastrophenhilfe verpflichtet. Die Gemeinden sind über Aufforderung der zuständigen Behörde verpflichtet, ihre Einrichtungen, insbesondere Alarmeinrichtungen, Feuerwehrmannschaft und -ausrüstung und sonstige für die Katastrophenhilfe geeignete öffentliche Gebäude, Räumlichkeiten, Liegenschaften oder Geräte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister ist an die Weisungen der zuständigen Behörde gebunden. Solange keine Weisungen ergehen, hat der Bürgermeister die zur Katastrophenbewältigung erforderlichen Maßnahmen im Gemeindegebiet selbstständig anzuordnen und die Bezirksverwaltungsbehörde ohne unnötigen Aufschub darüber zu verständigen.
Was muss ein Katastrophenschutzplan enthalten?
Um optimal für den Katastrophenfall vorbereit zu sein, ist es essenziell, einen Katastrophenschutzplan auf neuesten Stand zu haben (ältere Pläne können weiterhin gültig sein – siehe Übergangsbestimmung § 25 Abs. 4 NÖ KHG 2016). Als Umfang sieht das Gesetz zumindest eine Übersicht über die örtlichen Gegebenheiten, eine Gefahrenanalyse, Angabe von Maßnahmen und eine Aufzählung der Einrichtungen, die im Katastrophenfall zur Verfügung stehen. Die Gefahrenanalyse kann ergeben, dass ein Sonderkatastrophenschutzplan zu erstellen ist. Die Katastrophenschutzpläne sind bei Bedarf, zumindest alle drei Jahre, auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Katastrophenschutzpläne sind nach einheitlichen Richtlinien der Landesregierung zu erstellen.
Einrichtungen für Warn- und Alarmdienst
In regelmäßigen Abständen werden von der Landesregierung und den Bezirksverwaltungsbehörden Katastrophenschutzübungen durchgeführt. Gemeinden können bei diesen Übungen mitwirken.Die Gemeinde hat geeignete Einrichtungen für den Warn- und Alarmdienst vorzusehen. Sofern diese Einrichtungen nicht zweckmäßig auf Gemeindeliegenschaften eingerichtet werden können, können – gegen Entschädigungszahlung – andere Liegenschaftseigentümer zur Duldung verpflichtet werden. Die jährlichen Probealarme werden von der Landeswarnzentrale durchgeführt.Als Datenschutzbestimmung ist abschließend § 13 Abs. 8 NÖ KHG 2016 zu nennen, nach der personenbezogene Daten von Gemeinden im Anlassfall verarbeitet werden dürfen. In Zeiten klimatischer Veränderungen aber auch Eintritt zum Teil zufälliger Umstände sollen die in diesem Beitrag angeführten Aufgaben nicht unterschätzt werden. Ein Katastrophenfall kann jederzeit eintreten und es wird daher eine regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema nahegelegt. Zigarette riesige Probleme zu verursachen. Aber auch für Blackouts oder für Hochwasser müssen wir wirklich schon die Vorarbeit dafür leisten, damit die Bevölkerung für den Ernstfall gut gerüstet ist.“Katastrophen
Eine Katastrophe ist als Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die Umwelt oder bedeutende Sachwerte in außergewöhnlichem Ausmaß unmittelbar gefährdet oder geschädigt werden und die Abwehr oder Bekämpfung der Gefahr oder des Schadens einen durch eine Behörde koordinierten Einsatz der dafür notwendigen Kräfte und Mittel erfordert, definiert.
Katastrophenschutz - ist die Vorbereitung und Durchführung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen zur Katastrophenbewältigung einschließlich der dafür erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen. Katastrophenhilfe ist jene Vorbereitungs- und Durchführungsmaßnahme im Rahmen des Katastrophenschutzes, die darauf abzielt, die unmittelbaren Auswirkungen einer Katastrophe zu verhindern, einzudämmen oder vorläufig zu beseitigen.

Katastrophenschutz-Koordinator & Planung:
Horst GANGL: ☎️ Telefon: +43 664-2403880

Download:
  Warn_und_Alarmsignale im Katastrophenfall.pdf
  ZIVILSCHUTZ-RATGEBER Ernstbrunn

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Zivilschutz-HOTLINE: 0810-006306
Link: NÖ Zivilschutzverband

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NÖ Zivilschutzverband  Notfallinformationen Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

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