Maßnahmen gegen die Verbreitung von Maul- und Klauenseuche

Maßnahmen - Maul- & Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Kamelartigen und anderen Paarhufern.
Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden (wirtschaftlichen) Folgen für die betroffenen Länder verbunden.
Auch wildlebende und als Farmwild gehaltene Paarhufer, wie Hirsche oder Wildschweine können sich infizieren. Pferde sind hingegen für MKS nicht empfänglich.
Eine Infektion des Menschen kann gelegentlich auftreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.

Aktueller LINK - NÖ Landesregierunghttps://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Maul_und_Klauenseuche.html

Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkte (z. B. Milch, Fleisch) und Ausscheidungen oder kontaminierte Gegenstände (z.B. Kleidung, Schuhe).
Eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich.




Generelle Symptome bei allen betroffenen Tierarten sind Blasenbildung (Aphten) im Maulbereich, am Euter und an den Klauen; Fieber (40-42 °C), Schmerzen, Apathie, Appetitlosigkeit, Lahmheit und Rückgang der Milchleistung. Die Morbidität kann 100 % erreichen. Die Todesrate ist bei erwachsenen Tieren meist gering (bis 5 %), bei jungen Kälbern, Lämmern und Ferkeln kann sie 20 % oder mehr betragen.

Fachinformationen sind auf der Homepage:
Landwirtschaftskammer-LINK: https://noe.lko.at/    und die     AGES-LINK: https://www.ages.at       zu finden.

Weitere und regelmäßig aktualisierte Informationen zum MKS Ausbruch in den Nachbarländern finden sich auf der KVG-Homepage des Gesundheitsministeriums.

Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Jeder Verdacht ist von Tierhalter:innen – Landwirt:innen und privaten Tierhalter:innen von Paarhufern – bei der zuständigen Behörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) zu melden.

Maßnahmen für Betriebe in der erweiterten Sperrzone, die empfängliche Tiere halten

  • Kontrolle und Probenahme in Betrieben, die empfängliche Tiere halten:
    • Ob Sie betroffen sind, sehen Sie auf der Karte im NÖ-Atlas
    • Die Kontrollen erfolgen nach einem risikobasierten Stichprobenplan, sodass es sein kann, dass nicht jede Kleinsthaltung untersucht wird.
  • Kontakt der gehaltenen Tiere mit Wildtieren ist zu verhindern:
  • Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge sind umgehend der Veterinärbehörde zu melden
  • Die Übertragung der Krankheit durch Personen ist bestmöglich zu vermeiden. Dies wird erreicht durch:
    • Biosicherheit
    • Reduktion der Personenanzahl die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen
    • es sind Aufzeichnungen über alle Personen, die den Betrieb besuchen, zu führen

Außerdem sind folgende Maßnahmen verordnet worden:

  • Messen, Märkte und Tierschauen mit empfänglichen Tieren sind untersagt

Ob Sie als Tierhalter oder Tierhalterin betroffen von den Maßnahmen betroffen sind, können Sie im Niederösterreich Atlas nachsehen.

Kontaktstelle der NÖ Landesregierung
Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801