Meldeauskunft

Jedermann kann beim Meldeamt einer Gemeinde eine Auskunft beantragen, ob und zutreffendenfalls wo eine bestimmbare Person im Bundesgebiet mit Hauptwohnsitz angemeldet ist oder zuletzt angemeldet war. Der Antragsteller muss diese Person mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und einem zusätzlichen Merkmal wie Geburtsort, ZMR-Zahl oder einem bisherigen Wohnsitz bestimmen können.
Über andere gemeldete Wohnsitze des Gesuchten darf nur Auskunft erteilt werden, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
 
Meldeauskünfte sind kostenpflichtig.
Für die Erlangung einer Meldeauskunft ist die Vorlage eines Identitätsdokumentes erforderlich.

Zuständig