Meldebestätigung

MeldebestätigungJede in Österreich gemeldete Person kann für sich oder eine Person, für die sie meldepflichtig ist (Kind), eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen.

     

Mitzubringende Dokumente:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Formloser Antrag

    Gebühren:
  • Meldebestätigung unter Nutzung des zentralen Melderegisters: 3,00 Euro
  • Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro
  • bei schriftlicher Antragstellung: zusätzlich 13,00 Euro

Hinweis: Eine Meldebestätigung über frühere Meldungen in einer Gemeinde wird nur ausgestellt,
               wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Eine entsprechende Begründung des Antrages ist
               erforderlich.

Zuständige Stelle die Meldebehörde das Gemeindeamt
(in Statutarstädten das Magistrat; in Wien das Magistratische Bezirksamt)

Zuständig