NÖ Katastrophenhilfe für Private, landwirtschaftliche Betriebe & Unternehmen

NÖ KatastrophenhilfeKatastrophenbeihilfe für Private, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen

Das Land Niederösterreich gewährt Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel ent-standen sind. 
Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren bzw. in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die örtlich zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen.

Melden Sie die Schäden sofort formlos im Bürgerservice der Marktgemeinde ERNSTBRUNN - die Gemeinde wird die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen.

Die Gemeindevertreter geben in weiterer Folge die Daten der geschädigten Person in das Katastrophenbeihilfeprogramm ein. Ein Sachverständiger wird die Schäden vor Ort begutachten und bewerten. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben.

Die Beihilfe beträgt bis zu 20 % der anerkannten Gesamtschadenssumme.

Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt direkt auf das Girokonto der Geschädigten bzw. des Geschädigten.

Die Beihilfe ist innerhalb eines Jahres zur Behebung des festgestellten Katastrophenschadens zu verwenden, wobei Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen davon ausgenommen sind.

Nachweise über die Behebung des Schadens (saldierte Rechnungen, Zahlungsbelege) sind für allfällige behördliche Kontrollen mindestens zehn Jahre ab dem Eintritt des Katastrophenereignisses aufzubewahren.

Die widmungsgemäße Verwendung der ausbezahlten Beihilfe wird von der Behörde stichprobenweise überprüft.

Sollten Sie vom Hochwasser betroffen sein und Schäden an Ihrem Eigentum entstanden sein, melden Sie sich bitte im Bürgerservice der Marktgemeinde ERNSTBRUNN. Sachschäden sind außerdem bei Ihrer Haushaltsversicherung zu melden. Die Höhe der Versicherungsleistung ist der Gemeinde bekanntzugeben, um das Schadenserhebungsprotokoll des Landes Niederösterreichs weiter bearbeiten zu können.

Es wird auf die Erfüllung der Richtlinien des Landes NÖ verwiesen.

Falls Sie Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

LINK: Katastrophenbeihilfe für Private - Förderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

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