Der NEUE NÖ Wohnkostenzuschuss

TextDer von der NÖ Landesregierung beschlossene NÖ Wohnkostenzuschuss soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten und soll Menschen mit geringerem Einkommen in Zeiten enorm gestiegener Wohnkosten erleichtern.

„Niederösterreich ist ein soziales Land, Niederösterreich ist ein starkes Land, und wir wollen vor allem jenen helfen, die besonders von Teuerung, Energiekosten und den hohen Wohnkosten betroffen sind“, sowie der in diesem Zusammenhang u. a. auch auf das blau-gelbe Schulstartgeld: „Mehr als 170.000 Kinder und Jugendliche haben in den letzten Wochen 100 Euro erhalten, rund 30.000 können sich das Schulstartgeld noch abholen.“
Darüber hinaus erwähnte sie auch den Pflegescheck des Landes Niederösterreich: „Damit unterstützen wir 47.000 Familien, die Angehörige zuhause pflegen, mit 1000.- Euro pro Jahr.“

 „Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 20.000 Euro für eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person. Ein Vier-Personen-Haushalt, der diese Kriterien erfüllt, erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.“ Die Kriterien seien so gewählt, „um vor allem jene zu treffen, die es ganz besonders brauchen“, betonte sie.

Der neue NÖ Wohnkostenzuschuss werde am kommenden Dienstag in der Landesregierung beschlossen, kündigte die Landesrätin an. Dieser sei „eine Zusatzleistung“, hielt sie in diesem Zusammenhang fest: „Der neue Zuschuss wird zusätzlich zu allen anderen Sozialleistungen des Bundes und des Landes Niederösterreich ausbezahlt.“ So gebe es im Bereich der Wohnkosten etwa auch noch den NÖ Wohnzuschuss bzw. die NÖ Wohnbeihilfe, führte sie hier als Beispiele an.

Der Antrag für den neuen NÖ Wohnkostenzuschuss könne online und unbürokratisch auf der Webseite des Landes gestellt werden. Die Antragsfrist beginnt am 23. Oktober und endet am 31. Dezember dieses Jahres. „Wenn der Antrag vollständig ist, kommt es rasch zur Auszahlung“, zeigte sich Teschl-Hofmeister überzeugt. Aus Erfahrungen des Wohn- und Heizkostenzuschusses im Frühjahr wisse man, dass es im Schnitt nur rund zwei Wochen dauert, „bis das Geld am Konto ist“, versicherte sie, und dankte hier auch den zuständigen Fachabteilungen des Landes für ihre Arbeit.

Der NÖ Wohnkostenzuschuss ist eine einmalige Förderung und vergleichbar mit dem NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss. Er ist somit weder als Ersatz für den NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024 angedacht noch mit diesem gleichzusetzen.

Die Beantragung des neuen NÖ Wohnkostenzuschusses ist ab 23. Oktober unter
LINK:  www.noe.gv.at online möglich.

Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die
Servicenummer 02742-9005-15970 
wenden.


Download-ANTRAGSFORMULAR:    Antragsformular_NÖ_Wohnkostenzuschuss.pdf (0.02 MB)


Voraussetzungen: Anschreiben.pdf (0.23 MB)

Antragstellung:
Die Antragstellung ist im Zeitraum von 23.10.2023 bis 31.12.2023 möglich und ist ONLINE
unter folgendem Link möglich: www.noe.gv.at/noe/Wohn_und_Heizkostenzuschuss/Wohnkostenzuschuss.html