Nationalratswahl 2024 - allgemeine Informationen - Wahlkartenantrag-Wahlsprengel-Wahllokale-Wahlzeiten

Detailinformationen zu dem Termin
Termin:
So, 29.09.2024
Ort: Marktgemeinde Ernstbrunn

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Nationalratswahlen 29. Sept. 2024Nationalratswahl 2024

Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind Österreicherinnen oder Österreicher, wenn sie spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag feiern; das Erlangen des passiven Wahlrechts bei einer Nationalratswahl erfolgt wenn ein(e) Bewerber(in) am Stichtag der Wahl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag ihren 18. Geburtstag feiern.
Für die Nationalratswahl ist das österreichische Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise eingeteilt, die wiederum in insgesamt 39 Regionalwahlkreise untergliedert sind (Näheres siehe unsere Internet-Seite Wahlkreiseinteilung).
Bei einer Nationalratswahl werden 183 Abgeordnete gewählt. Zur Kandidatur bedarf es der Einbringung (zumindest) eines Wahlvorschlags.

LINK: Nationalratswahlen

Die Nationalratswahl findet am Sonntag, den 29. September 2024 statt - es besteht keine Wahlpflicht!

Der Nationalrat übt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Oft werden diese auch als die beiden "Kammern" des österreichischen Parlaments bezeichnet. In Österreich wird der Nationalrat nach den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht gewählt. 183 Mandate (Sitze im Nationalrat) werden vergeben. Es gibt neun Landeswahlkreise (identisch mit den Bundesländern) und 39 Regionalwahlkreise (diese umfassen einen oder mehrere Stimmbezirke, das sind Politische Bezirke, Verwaltungsbezirke, Statutarstädte, in Wien Gemeindebezirke).

In Österreich werden grundsätzlich Parteilisten gewählt. Für jeden Regionalwahlkreis gibt es eigene Stimmzettel.
Durch:

  • Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer einer Bewerberin/eines Bewerbers auf der Bundesparteiliste der gewählten Partei und/oder
  • Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer einer Bewerberin/eines Bewerbers auf der Landesparteiliste der gewählten Partei bzw.
  • Ankreuzen des Namens auf der Ebene des Regionalwahlkreises

kann die Wählerin/der Wähler je eine Vorzugsstimme vergeben. Hat eine Kandidatin/ein Kandidat eine genügend hohe Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten, so kommt es zu einer Vorreihung auf der Liste, zumeist auf den ersten Listenplatz.

Detaillierte Informationen zur Vorzugsstimmenvergabe bei einer Nationalratswahl finden sich ebenfalls auf den LINK:  oesterreich.gv.at.

Aktive Wahlberechtigung
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,
  • die am Wahltagmindestens 16 Jahre alt sind und
  • nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

In das Wählerverzeichnis können Sie vor der Wahl in einem bestimmten Einsichtszeitraum Einsicht nehmen und dagegen einen Berichtigungsantrag stellen. Mehr dazu finden Sie unter Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis).

Bei den Nationalratswahlen ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in den von der Gemeinde bestimmten Wahllokalen, die am Wahltag Wahlkarten entgegennehmen, oder in Form der Briefwahl schon ab Erhalt der Wahlkarte– möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) angefordert werden.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher (sofern sie in einer österreichischen Gemeinde in die Wählerevidenz eingetragen sind) sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.

Passive Wahlberechtigung
Passiv wahlberechtigt, d.h. zur Kandidatur berechtigt, sind

> alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,
> die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und
> nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener und von Amts wegen zu verfolgender 
    gerichtlich strafbarer Handlungen rechtskräftig
> zu einer nicht bedingt nachgesehenen sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden,
> zu einer bedingt nachgesehenen ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder
> zu einer sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe (auch wenn bedingt nachgesehen) verurteilt wurden, sofern diese Verurteilung 
    auch oder ausschließlich wegen §§ 304 bis 307b StGB erfolgt ist.

Weiterführende Links

  • Nationalratswahlen (→ BMI)
  • Wie kann man bei einer Nationalratswahl kandidieren? (→ BMI)
    INFO
    Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl 2024 optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen eine „Amtliche Wahlinformation - Nationalratswahl 2024“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

    Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis).

    Doch was ist mit all dem zu tun?
    Zur Wahl im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.

     Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine WAHLKARTE für die BRIEFWAHL.
    Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. 
    Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen. 

    Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! 
    > Nur durch Wähler selbst
    > Wahlkarten können nicht per Telefon, nicht durch Sachwalter, nicht durch Bevollmächtigten beantragt  werden!
    > Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. September 2024.
    Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.

    Download:  Vollmacht zur Abholung d. Wahlkarte NRW Wahl 2024.pdf (0.08 MB)

WAHLKARTENANTRAG

Wahlkarten-ANTRAG

Wahlkarten können vom 17. Juli 2024 bis zum 25. September 2024 (24 Uhr) beantragt werden -  der Versand erfolgt voraussichtlich ab 02. September 2024.

Link-WahlkartenANTRAG: Wahlkartenantrag

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, den 29. September 2024 - bis 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein. Weiters haben Sie die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal abzugeben. 
 
 WAHLSPRENGEL - WAHLLOKALE - WAHLZEITEN 

WahlsprengelOrtvonbis
Sprengel 1 - Gemeindewahlbehörde
(Wähler der KG Ernstbrunn ohne der Neunhäuslgasse)
Rathaus Ernstbrunn - Hauptplatz 18.00Uhr14.00Uhr
Sprengel 2 - (Wähler der KG Dörfles, Gebmanns, Steinbach, Thomasl und der Neunhäuslgasse)Hauptschule Ernstbrunn - Laaerstr. 18.00Uhr12.00Uhr

Sprengel 3 - (Wähler der KG Au, Klement und Oberleis)

Feuerwehrhaus Klement Nr.1369.00Uhr12.00Uhr
Sprengel 4 - (Wähler der KG Lachsfeld)Feuerwehrhaus Lachsfeld Nr.3310.00Uhr12.00Uhr
Sprengel 5 - (Wähler der KG Maisbirbaum)Feuerwehrhaus Maisbirbaum Nr.10310.00Uhr12.00Uhr
Sprengel 6 - (Wähler der KG Merkersdorf)Feuerwehrhaus Merkersdorf Nr.1039.00Uhr11:00Uhr
Sprengel 7 - (Wähler der KG Naglern)Feuerwehrhaus Naglern Nr.389.00Uhr11.00Uhr

Sprengel 8 - (Wähler der KG Simonsfeld)

Feuerwehrhaus Simonsfeld Nr.5010.00Uhr12.30Uhr
besondere Wahlbehördeim Gemeindegebiet der Marktgemeinde Ernstbrunn9.00Uhr11.00Uhr