Rechnungswesen (VRV)

RechnungswesenDie Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung regelt Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden.
Budget
Die Voranschlags- und Rechnungsabschluss-verordnung 2015, VRV 2015, wurde am 19. Oktober 2015 im Bundesgesetzblatt, BGBl. II Nr. 313/2015, kundgemacht und ist spätestens für Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern ab dem Finanzjahr 2019 bzw. für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ab dem Finanzjahr 2020 anzuwenden.

Finanzwirtschaft

Zuständig