StVO: E-Scooter Regeln ab 1. Mai 2026

Detailinformationen zu dem Termin
Termin:
Fr, 31.07.2026

Termine als iCal-Datei downloaden

Eine Zeichentrickfigur, die auf einem Roller fährt

Ab dem 1. Mai 2026 gelten in Österreich strengere Regeln für E-Scooter:
Es gilt eine 
Helmpflicht bis 16 Jahre, Blinkerpflicht, eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille sowie ein Verbot der Personenmitnahme. E-Scooter gelten als Fahrräder, müssen Radwege nutzen, dürfen maximal 25 km/h schnell sein und benötigen eine Klingel/Hupe, Bremsen und Lichter.
Wichtige Verkehrsregeln für E-Scooter in Österreich:
  • Helmpflicht: Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beim Fahren einen Helm tragen.
  • Blinker: E-Scooter müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern (Blinkern) ausgestattet sein.
  • Alkoholgrenze: Es gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille (statt bisher 0,8).
  • Personenmitnahme: Das Mitnehmen von weiteren Personen ist verboten.
  • Alter: Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht allein fahren, außer sie besitzen einen Radfahrausweis.
  • Wo fahren? Es ist zwingend auf Radwegen zu fahren, wenn diese vorhanden sind. Gehwege, Gehsteige und Schutzwege sind tabu.
  • Ausstattung: Es müssen funktionierende Bremsen, eine weiße Vorder- und rote Rückleuchte sowie Reflektoren vorhanden sein.
  • Technische Daten: Die Bauartgeschwindigkeit darf max. 25 km/h betragen und die Leistung max. 600 Watt.
  • Telefonieren: Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
  • Versicherung: Es ist gesetzlich keine eigene Versicherung vorgeschrieben, jedoch wird eine Prüfung der privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.