Staatsbürgerschaftswesen

Fahne.bmp Mit Staatsbürgerschaft bezeichnet man üblicherweise die rechtliche Zuordnung einer Person zu einem als Staat qualifizierten rechtlichen Gebilde.

Die Staatsbürgerschaft ist maßgeblich für die Zuerkennung von Rechten und Pflichten - so sind nach der österreichischen Rechtsordnung die politischen Rechte den österreichischen Staatsbürgern vorbehalten.

Zuständig