Begegnungszone - Verkehrsinformation

Begegnungszone ErnstbrunnHauptplatz ERNSTBRUNN - Begegnungszone & Kurzparkzone

Eine Begegnungszone ist eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger:innen bestimmt ist und die als solche gekenn-zeichnet ist. 
Die Behörde kann Straßen, aber auch Straßenstellen oder Gebiete durch Verordnung dauerhaft oder befristet zu Begegnungszonen erklären. Die so ausgewiesenen Bereiche dienen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs. 

● Das Besondere einer Begegnungszone §76c. StVO ist also, dass alle Verkehrsteilnehmer:innen die Fahrbahn gleichberechtigt nutzen dürfen.
Dieses Aufeinandertreffen erfordert eine erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme.
Zu den beteiligten Verkehrsteilnehmer:innen zählen insbesondere' Kfz-Lenker:innen, Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und Lenker:innen von Elektro-Scootern.Lenker:innen von Fahrzeugen müssen in Begegnungszonen so fahren, dass sie Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer weder gefährden noch behindern, von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von höchstens 20 km/h einhalten 

● Wichtige Regeln in der Begegnungszone:
Fußgänger:innen dürfen in Begegnungszonen die gesamte Fahrbahn benützen. Dabei dürfen sie den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern.
Fahrer:innen von Rädern und Elektro-Scootern ist grundsätzlich das Nebeneinanderfahren erlaubt.
Im Gegensatz zu Wohnstraßen ist in Begegnungszonen die Durchfahrt gestattet, jedoch nicht das Spielen auf der Straße.
An dafür ausgewiesenen Stellen darf gehalten beziehungsweise geparkt werden (auf Kurzparkzone ACHTEN).
Beginn und Ende einer Begegnungszone sind durch die entsprechenden Verkehrszeichen kundzumachen.
20 km/h

● Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 20 km/h!
Sowohl in der Begegnungszone als auch beim Verlassen gelten die allgemeinen Vorrangregeln §19 StVO (Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben den Vorrang). In Begegnungszonen zulässige bauliche Veränderungen wie Schwellen, Bordsteine und dergleichen sollen zusätzlich die Verkehrssicherheit fördern oder dazu beitragen, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.

Kurzparkzone in der Begegnungszone - Hauptplatz Ernstbrunn
(Mo - Fr. 7:00 - 18:00 Uhr, Sa. 7:00 - 12.00 Uhr) -  "Verwendung einer Parkuhr"

Hauptplatz-Begegnungszone