Viehzählung

Viehzählung.jpgEine Viehzählung wird vom Bundesamt „Statistik Austria“ angeordnet und von der Gemeinde durchgeführt.

Auskunftspflichtig sind alle Viehhalter, auf deren Namen, Rechnung und Gefahr ein Tier-haltungsbetrieb bewirtschaftet wird.
Die Erhebung wird im Abstand von zwei Jahren als Vollerhebung durchgeführt, dazwischen als Stichprobenerhebung.

Zuständig