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DESCRIPTION:Marktgemeinde ERNSTBRUNN Hauptplatz 1 2115 ERNSTBRUNN ☎️ +43 2576 2301 E-Mail: gemeinde@ernstbrunn.gv.at Betrifft:&nbsp;VERORDNUNG für die&nbsp;&quot;BEGEGNUNGSZONE &amp; KURZPARKZONE &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;im Bereich Hauptplatz ERNSTBRUNN&quot; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; &nbsp;K U N D M A C H U N GDownload: VERORDNUNG-Begegnungszone Hauptplatz Ernstbrunn 07-2025.pdf (0.09 MB) VERKEHRSZEICHENPLAN - Begegnungszone Hauptplatz Ernstbrunn.pdf (2.72 MB) Verkehrsinformation: BEGEGNUNGSZONE &amp; KURZPARKZONE Hauptplatz ERNSTBRUNNEine Begegnungszone&nbsp;ist eine&nbsp;Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger:innen bestimmt ist und die als solche gekennzeichnet ist.&nbsp; Die Behörde kann Straßen, aber auch Straßenstellen oder Gebiete durch Verordnung dauerhaft oder befristet zu Begegnungszonen erklären. Die so ausgewiesenen Bereiche dienen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs.&nbsp;● Das Besondere einer BEGEGNUNGSZONE&nbsp;&sect;76c. StVO ist also, dass alle Verkehrsteilnehmer:innen&nbsp;die Fahrbahn&nbsp;gleichberechtigt nutzen dürfen. Dieses Aufeinandertreffen erfordert eine erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme. Zu den beteiligten Verkehrsteilnehmer:innen zählen insbesondere&#39; Kfz-Lenker:innen, Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und Lenker:innen von Elektro-Scootern. Lenker:innen von&nbsp;Fahrzeugen müssen in Begegnungszonen so fahren, dass sie Fußgänger:innen und Radfahrer:innen weder gefährden noch behindern, von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von höchstens&nbsp;20&nbsp;km/h einhalten&nbsp;● Wichtige REGELN in der BEGEGNUNGSZONE: Fußgänger:innen&nbsp;dürfen in Begegnungszonen die&nbsp;gesamte Fahrbahn&nbsp;benützen. Dabei dürfen sie den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern. Fahrer:innen von Rädern und Elektro-Scootern ist grundsätzlich das Nebeneinanderfahren erlaubt. Im Gegensatz zu Wohnstraßen ist in Begegnungszonen die&nbsp;Durchfahrt gestattet, jedoch nicht das Spielen auf der Straße. An dafür baulich ausgeführten Parkplätzen darf gehalten beziehungsweise geparkt&nbsp;werden&nbsp;(auf Kurzparkzone ACHTEN). Beginn und Ende einer Begegnungszone sind durch die entsprechenden Verkehrszeichen&nbsp;kundgemacht. ● Die zulässige HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT ist 20 km/h! Sowohl in der Begegnungszone als auch beim Verlassen gelten die&nbsp;allgemeinen Vorrangregeln &sect;19 StVO&nbsp;(Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben den Vorrang). In Begegnungszonen zulässige bauliche Veränderungen wie Schwellen, Bordsteine und dergleichen sollen zusätzlich die Verkehrssicherheit fördern oder dazu beitragen, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.  ● KURZPARKZONE in der Begegnungszone - Hauptplatz Ernstbrunn &nbsp; &nbsp; Mo - Fr. 7:00 - 18:00 Uhr, Sa. 7:00 - 12.00 Uhr &nbsp; &nbsp; &quot;Die Verwendung einer Parkuhr ist verpflichtend&quot;
SUMMARY:VERORDNUNG: BEGEGNUNGS- & KURZPARKZONE ERNSTBRUNN
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