Energieeffizienzrichtlinie EEDIII

Energieeffizienzrichtlinie (EED III)
Die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) regelt Verpflichtungen und Einsparungsziele für Gemeinden. Der Fokus liegt auf den Energieeinsparungen bei öffentlich genutzten Gebäuden.
Ziel der Richtlinie ist eine Verbesserung der Energieeffizienz um 32,5%.

LINK: Vorbildfunktion und Sanierungspflicht für Gemeinden | Energie in Niederösterreich

Was bedeutet das für Gemeinden?
Das Land NÖ und deren Gemeinden haben den alternativen Ansatz gewählt. Jede Gemeinde ein öffentlich zugängliches Inventar (Bestandsliste) aller konditionierten Gebäude (im Eigentum, gemietet, gepachtet) mit mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Hier kann die Energiebuchhaltung wiederum als Nachweis herangezogen werden. In der Energiebuchhaltung Niederösterreich (EBN) stellt die Übersicht in Kapitel 1 alle Objekte übersichtlich dar. Derzeit wird daran gearbeitet, die geforderte Inventarliste der EU-Energieeffizienzrichtlinie III mittels EBN dokumentieren zu können.

Die EED III (Energieeffizienzrichtlinie III) verpflichtet Gemeinden, den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude zu senken und diese zu sanieren, um die Klimaziele der EU zu erreichenGemeinden müssen einen jährlichen Energieverbrauch von 1,9 % senken (Basisjahr 2021) und jährlich 3 % der öffentlichen Gebäude sanieren, bis sie den Niedrigstenergie-Standard erreichen. Die Fristen für die Umsetzung hängen von der Größe der Gemeinde ab, wobei größere Gemeinden früher beginnen als kleinere.

Wichtige Verpflichtungen für Gemeinden:
jährliche Energieeinsparung: Gemeinden müssen den jährlichen Endenergieverbrauch aller öffentlichen Gebäude um mindestens 1,9 % gegenüber dem Basisjahr 2021 reduzieren.
Sanierungspflicht: Ab 2025 müssen mindestens 3 % der konditionierten Gesamtnutzfläche der öffentlichen Gebäude saniert werden, um Niedrigstenergiegebäude zu schaffen.
Gemeinden < 5.000 Einwohner: Start der Verpflichtungen am 1. Jänner 2030

Maßnahmen zur Zielerreichung:
Thermische Sanierung: von Gebäuden.
Flächenreduktionoder Gebäuderückbau.
Optimierung der Haustechnikund Umrüstung auf effizientere Systeme wie LED-Beleuchtung.
Einführung von Energiemanagement-Systemen.
Umstellung der Fahrzeugflotte auf E-Fahrzeuge. 

Energieausweise der Gemeindeobjekte: (notwendige Aktualisierungen sind in Bearbeitung)

Bründlallee 23a, 2115 Ernstbrunn   2018-033-BA Energieausweis Kindergarten Ernstbrunn.pdf (0 MB)
Hauptplatz 1, 2115 Ernstbrunn   2014-152-BA Energieausweis Rathaus.pdf herunterladen (4.6 MB)
Hauptplatz 7, 2115 Ernstbrunn    2010-099-BA Energieausweis Seniorenwohnhaus.pdf (4.42 MB)
Hauptplatz 28, 2115 Ernstbrunn   2010-100-BA Energieausweis Mehrfamilienhaus.pdf (4.36 MB)
Johann Hanngasse 1, 2115 Ernstbrunn   2010-101-BA Energieausweis Mehrfamilienhaus.pdf (4.37 MB)
Johann Hanngasse 3, 2115 Ernstbrunn   2015-120-BA Energieausweis Polizeiinspektion Ernstbrunn.pdf (3.42 MB)
Johann Hanngasse 3, 2115 Ernstbrunn   2010-103-BA Energieausweis Sonstige Garage.pdf (1.24 MB)
Hollabrunnerstraße 1, 2115 Ernstbrunn   2014-150-BA Energieausweis VS & NMS Ernstbrunn.pdf (7.23 MB)
Eleonorenweg 1a, 2115 Ernstbrunn   2014-151-BA Energieausweis Kindergarten Ernstbrunn.pdf (4.02 MB)
Hirschmillerstraße 18a, 2115 Ernstbrunn   2014-153-BA Energieausweis Bauhof-WSZ Ernstbrunn.pdf (3.65 MB)
Hirschmillerstraße 32, 2115 Ernstbrunn   2014-154-BA Energieausweis Feuerwehrzentrale Ernstbrunn.pdf (4.84 MB)
Korneuburgerstraße 2, 2115 Ernstbrunn   2005-033-BA Energieausweis Mehrfamilienhaus.pdf (7.46 MB)

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