Familienbeihilfe

FamilieAllgemeine Informationen: Für Kinder wird Eltern, unabhängig von Ihrer Beschäftigung oder Ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt. Die Höhe der Familienbeihilfe wird durch das Alter des Kindes bestimmt. Der Gesamtbetrag der Familienbeihilfe erhöht sich bei weiteren Kindern.

Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt alle zwei Monate, jeweils für den laufenden und den kommenden Monat.

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Hinweis
: Wohnt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten. Leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.

Familienbeihilfe Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres des Kindes bezogen werden.

In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise Zivildienst geleistet wurde oder das Kind erheblich behindert ist, kann die Familienbeihilfe auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden. Ab der Volljährigkeit ist die Gewährung von Familienbeihilfe jedoch im Allgemeinen an das Vorliegen einer Berufsausbildung gebunden.

Hinweis: Während des Präsenz- . , Ausbildungs- . oder Zivildienstes, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe.

Zuständig