Förderrichtlinien von Privat- und Gewerbegästezimmern

Marktgemeinde ErnstbrunnDie Neuschaffung von Privat- und Gewerbegästezimmern sowie die HöherkategorisierungRegionalentwicklungsverein Leiser Berge bestehender Gästezimmer wird von der Marktgemeinde Ernstbrunn seit 1. Jänner 2002 gefördert. Diese Förderrichtlinien gelten bis auf Widerruf durch den Gemeinderat.

Ziel der Förderung:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Hinblick auf den Bedarf von Gästezimmern aufgrund der steigenden Besucherzahler der Therme in Laa an der Thaya.
  • Stärkung und Professionalisierung bestehender Strukturen
  • Verbesserung der Qualität und der Quantität

Förderwerber: Privatzimmervermieter und gewerbliche Zimmervermieter gemäß dem Gesetz.
Fördervoraussetzungen:

  1. Förderanträge ab 1. Jänner 2002 müssen vor Beginn der Bautätigkeit gestellt werden, um eventuelle Förderhindernisse beseitigen zu können;
  2. Verpflichtung zur Kategorisierung, mindestens Kategorie 3 (durch den Gästering Weinviertel 3-Sonnen - Privatzimmervermietung oder 3 Blumen - bäuerlicher Betrieb bzw. durch die Handelskammer – gewerbliche Zimmervermietung);
  3. Verpflichtung zur mindestens 5-jährigen touristischen Vermietung (ohne Unterbrechung);
  4. Zustimmung zur Aufnahme der Gästezimmer in von der Gemeinde vorgeschlagenen Zimmernachweisen;

Förderungsgegenstand: Die Neuschaffung von Privat- und Gewerbegästezimmern sowie die Höherkategorisierung bestehender Gästezimmer.
Förderungsart: Zuschuss
Förderhöhe: Die Höhe der Förderung beträgt EURO 727,00 pro Bett, maximal 10 Betten pro Förderwerber;
Pro Jahr werden gefördert: 5 Betten
Auszahlung des Zuschusses: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der Kategorisierung der Gästezimmer. Erfolgt die Kategorisierung der Gästezimmer aus Verschulden des Förderwerbers nicht innerhalb von 18 Monaten ab Zusage der Förderung, erlischt die Förderzusage der Marktgemeinde Ernstbrunn.
Rückzahlung des Zuschusses: Kommt der Förderwerber der Verpflichtung zur mindestens 5-jährigen touristischen Vermietung der geförderten Gästezimmer nicht nach, ist der gewährte Zuschuss ohne Berechnung von Zinsen in voller Höhe innerhalb eines Monates ab Aufforderung durch die Gemeinde an die Marktgemeinde Ernstbrunn zurückzubezahlen

Zuständigkeiten