Förderung von Elektrofahrräder

E-Bike Förderung - ErnstbrunnNachdem immer mehr Menschen das Radfahren für sich entdecken wollen, aber in unseren hügeligen Ortsstrukturen sehr oft davon abgeschreckt werden, wurde durch die Marktgemeinde Ernstbrunn diese Initiative zur "Steigerung des täglichen Radverkehrs" gestartet.
Daher wird im Rahmen der „Klima- und Energie- Modellregion Leiser Berge“ der Ankauf eines „E-Bike“ für unsere BürgerInnen gemäß der Förderrichtlinien gefördert.
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"R I C H T L I N I E N"  -  FÖRDERUNG von Elektrofahrräder
Die Marktgemeinde Ernstbrunn startet ab 2017 - 2025, den Ankauf von Elektrofahrräder pro FörderwerberIn zu fördern. Dies ist jedoch nur eine einmalige und nicht rückzahlbare Förderung gemäß folgenden Richtlinien.
1) Die Förderungswerber müssen ihren Hauptwohnsitz mindst. 3 Jahre in der Marktgemeinde
    Ernstbrunn nachweisen. (gemäß ZMR)
2) Für das Haushaltsjahr 2020 werden insgesamt 50 Elektrofahrräder und ab 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2025 werden pro
     Haushaltsjahr 30 Elektrofahrräder gefördert.
3) Die Förderung wird bei Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Einlaufdatum vergeben.
4) Das Förderungsausmaß beträgt € 100,00 pro E-Bike.
5) Der Antrag auf Förderung des Ankaufes eines Elektrofahrrades ist schriftlich, mittels Antragsformular
    einzubringen.
6) Zur Förderung werden nur Elektrofahrräder berücksichtigt, die in einem Österreichischen
    Unternehmen angekauft wurden.
7) Dem Antragsformular ist beizulegen:
            • die ausgestellte Originalrechnung (mit Zahlungsbeleg)
            • Meldezettel des Elektrofahrradbesitzers
8) Der/Die FörderungswerberIn stimmt der elektronischen Sammlung und Datenverarbeitung
    seiner/ihrer Daten zu.
9) Der/Die FörderungswerberIn nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der Gewährung eines finanziellen 
    Zuschusses zum Erwerb eines Elektrofahrrades um eine zweckgebundene finanzielle Zuwendung
    ohne Rechtsanspruch handelt. Die Gewährung der Förderung ist an einen aufrechten Kaufvertrag
    über ein förderwürdiges Elektrofahrzeug gebunden.
10) Der/Die FörderungswerberIn nimmt daher ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Auflösung des
      Kaufvertrages (z.B. Umtausch) eine sofortige schriftliche Meldepflicht an die Marktgemeinde
      Ernstbrunn und für den Fall, dass die Förderung bereits ausbezahlt/überwiesen wurde, eine
      sofortige Rückzahlungs-pflicht auslöst.
„Wir bieten damit unseren BürgerInnen nicht nur einen ideologischen Ansporn, sondern auch handfeste wirtschaftliche Vorteile, wenn sie sich für ein E-Bike entscheiden".

Antrag - Förderung von Elektrofahrräder (533 KB) - .PDF

Zuständigkeiten