GEMEINSAM.SICHER aus der KRISE

Sicher-aus-der-KriseGEMEINSAM.SICHER - Sicherheitstipps für unseren gemeinsamen Weg zurück zur Normalität Empfehlungen für Ihre Sicherheit!
Die schrittweise Rückkehr zum gesellschaftlichen Zusammenleben nutzen immer mehr Kriminelle für ihre Machenschaften. Beachten Sie folgende Grundregeln, damit wir GEMEINSAM. SICHER aus der Krise kommen:


 
Achten Sie auf Informationen offizieller Stellen.
> Lassen Sie sich nicht durch Nachrichten verunsichern, die über soziale Netz-
    werke  oder Messenger-
Dienste verbreitet werden.
> Nehmen Sie die aktuell geltenden Verordnungen ernst. Sie dienen Ihrer Sicherheit
    und dem Schutz
anderer Menschen.
> Fragen Sie bei offiziellen Stellen nach, wenn sich Personen als Mitarbeitende
    dieser ausgeben. Insbeson
dere, wenn Sie diese Personen zu kostenpflichtigen
   
COVID-19-Tests auffordern.
> Schützen Sie Ihre Daten im Internet und im realen Leben.
> Geben Sie keine Informationen zu Ihren finanziellen Verhältnissen sowie andere
    sensible Daten preis.

> Zögern Sie nicht, den Polizeinotruf 133 zu wählen oder die nächste Polizei-
    Dienststelle aufzusuchen.

Aktuelle Maßnahmen in Österreich
Den Öffnungsschritten, die am 19. Mai 2021 für ganz Österreich in Kraft getreten sind, liegt ein ausgereiftes Sicherheitskonzept zugrunde. Maßgeblich dabei ist die Definition von Personen, von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht.
Hier wird
von den drei G gesprochen: „geimpft, getestet, genesen“ (3-G-Regel)

 


Für geimpfte Personen gilt:
> Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich für drei Monate,
> der zweite Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um 6 auf insgesamt 9 Monate ab dem ersten Stich.
>Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22.
  
Tag nach der Impfung für neun Monate ab dem Tag der Impfung.
> Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
Für getestete Personen gilt:
> PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
> Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.
> Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden,
     gelten
24 Stunden lang.
> Point-of-Sale-Tests für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants,
    Hotels
oder einer Veranstaltung ergänzen das Angebot.
Für genesene Personen gilt:
>Diese sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit.
>Als Nachweise gelten beispielsweise ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung
über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion.
>Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt drei Monate ab dem Testzeitpunkt.


 Gemeinsam.Sicher

GEMEINSAM.SICHER

Bundesministerium für Inneres
Bundeskriminalamt
Josef-Holaubek-Platz 1, 1090 Wien
+43 1 24836 985025

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:
www.bmi.gv.at/sicherzuhause             www.gemeinsamsicher.at
www.bundeskriminalamt.at                   www.sozialministerium.at

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