Gemeindeorganisation

NÖ LandeswappenDas Herzstück des Gemeindeorganisationsrechtes ist die NÖ Gemeindeordnung 1973, sie regelt den rechtlichen Aufbau und die Abläufe in NÖ Gemeinden. Ernstbrunn-LeiserBerge


                  Für die Gemeinde handeln folgende gewählten Organe: 

GremiumAufgaben
 BürgermeisterDer Bürgermeister wird aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt. Er vertritt die Gemeinde nach außen. Ihm obliegt die laufende Verwaltung der Gemeinde und die Vollziehung der Beschlüsse von Gemeindevorstand und Gemeinderat.
 GemeindevorstandDer Gemeindevorstand (bzw. Stadtrat in Stadtgemeinden) ist das Leitungs-gremium einer Gemeinde. Die Mitglieder werden aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt. Eines der Mitglieder des Gemeindevorstandes wird vom Gemeinderat zum Vizebürgermeister gewählt. Der Gemeindevorstand besteht in der Marktgemeinde Ernstbrunn aus 5 Mitgliedern.
Der Bürgermeister führt im Gemeindevorstand zwar den Vorsitz, ist aber nicht stimmberechtigt.
Der Gemeindevorstand tritt im Kalenderjahr mindestens zu 6 Sitzungen zusammen. Er hat das Recht zu Auftragsvergaben, sofern die in der Gemeindeordnung vorgesehenen Betragsgrenzen nicht überschritten werden.
 GemeinderatDie Zusammensetzung des Gemeinderates wird von der Gemeindebevölkerung in Gemeinderatswahlen alle 5 Jahre direkt bestimmt. Der Gemeinderat ist das strategische Entscheidungsgremium und tagt mindestens 4 Mal im Kalenderjahr. Der Gemeinderat fasst Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Gemeindevermögen, führt größere Auftragsvergaben durch, beschließt Voranschlag und Rechnungsabschluss, gewährt Subventionen, kann unbefristete Dienstverhältnisse abschließen, u.v.m.

Weiters muss in jeder Gemeinde ein Prüfungsausschuss bestehen, der für die Gebarungsprüfung zuständig ist. Ob zusätzlich weitere Gemeinderatsausschüsse gebildet werden, bestimmt der Gemeinderat mit einfacher Mehrheit.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters können für einzelne Katastralgemeinden Ortsvorsteher eingesetzt werden, diese unterstützen den Bürgermeister bei der laufenden Verwaltung.

Beschlüsse von Gemeindevorstand und Gemeinderat
Der Gemeindevorstand führt seine Sitzungen grundsätzlich in einer nichtöffentlicher Tagung. 

Die Beschlüsse von Gemeindevorstand und Gemeinderat erfolgen in Sitzungen, zu welchen alle Mitglieder vorweg nachweislich unter Beifügung der Tagesordnung eingeladen werden. Der Ablauf jeder Sitzung wird in einer Verhandlungsschrift protokolliert. Sitzungen des Gemeinderates sind grundsätzlich öffentlich und somit kann auch die Gemeindebevölkerung daran teilnehmen. Einzelne Punkte können aber in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden, wenn das der Datenschutz gebietet.

Zuständig