Gemeinderatswahlen

... wählen gehen !Allgemeines Wahlrecht: 
Wahlgrundsätze, Stimmabgabe und Wahlbehörde

In der österreichischen Verfassung ist das Verhältniswahlsystem verankert, die Vertretungskörper Nationalrat, Landtag und Gemeinderat werden nach den Grundsätzen des Wahlrechtes gewählt.

Wahlrecht: Aktives Wahlrecht - Passives Wahlrecht - Ausschluss vom Wahlrecht .

INFORMATIONEN zur GEMEINDERATSWAHL:
Termin:  Sonntag, den 26. Jänner 2025 - Die 23 Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Ernstbrunn werden auf die Dauer von 5 Jahren von den Wahlberechtigten in der Gemeinde auf Grund des gleichen, unmittelbaren, freien, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes gewählt. 
Die Funktionsdauer des Gemeinderates beginnt mit der Angelobung der Gemeinderatsmitlgieder in der konstituierenden Sitzung und endet mit der Angelobung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder (§ 20 NÖ GO)

Zuständig