Hass im Netz - Wie kann ich mich wehren!

No HateWie kann ich mich gegen „Hass im Netz“ wehren?
Am 1. Jänner 2021 trat das Gesetzespaket „Hass im Netz“ in Kraft. Es bringt einen effektiveren Schutz vor Hasspostings im Internet. Mit diesem Maßnahmenpaket wurde klargestellt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sondern auch hier unser Rechtsstaat gilt.

Sie wurden vor kurzem mit einem wüsten Hassposting konfrontiert und möchten sich wehren?
Dieser Folder bietet eine schrittweise Anleitung, bei welchen Stellen Sie das konkret tun können. Sie haben mehrere Möglichkeiten: Zunächst können Sie das Hassposting direkt bei der Plattform löschen lassen. Außerdem können Sie bei Gericht einen Unterlassungsauftrag oder einen Antrag auf Entschädigung einbringen. Bei der Polizei können Sie eine strafrechtliche Anzeige erstatten. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Gerichtliche Löschung von Hasspostings mittels Mahnverfahrens - Postings, welche die Menschenwürde verletzen, können nun rasch gelöscht werden. Dazu ist es möglich, beim Bezirksgericht ohne vorangehende Verhandlung einen Unterlassungsauftrag zu erwirken. Das Formblatt für die Klage und den Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrags steht auf justizonline.gv.at zum Download zur Verfügung.

Erleichterte Ausforschung von Täter*innen bei Privatanklagedelikten - Die typischen Hasspostings erfüllen in der Regel die Straftatbestände der „üblen Nachrede“ oder der „Beleidigung“. Dabei handelt es sich um Privatanklagedelikte, bei denen Opfer auf meist kostenintensivem Wege Täter*innen selbst ausforschen mussten. Dies wurde geändert. Nun forschen die Behörden die beschuldigte Person aus, sofern dies beim Landesgericht beantragt wird.

Nähere Informationen und Impressum:              Download: Datei herunterladen: PDFInfofolder "HASS im NETZ"
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7, 1070 Wien
Homepagebmj.gv.at

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