STELLENAUSSCHREIBUNG - Reinigungskraft - SCHULBEREICH

Detailinformationen zu dem Termin
Termin:
Mi, 31.07.2024
Ort: Naturpark Volksschule Ernstbrunn
Datei: STELLENAUSSCHREIBUNG - Reinigungskraft - SCHULBEREICH (196 KB) - .PDF

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Marktgemeinde ERNSTBRUNN

STELLENAUSSCHREIBUNG  „REINIGUNGSKRAFT - Schulbereich“

In der Marktgemeinde Ernstbrunn gelangt folgender Dienstposten zur ehestmöglichen Besetzung:

Reinigungskraft (m/w) – Naturpark Volksschule Ernstbrunn 

Die Anstellung erfolgt gemäß den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbediensteten-gesetzes 1976, LGBl.2430 i.d.g.F., und wird vorerst auf die Dauer von sechs Monaten befristet und bei zufriedenstellender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert. 




Beschäftigungsausmaß: 12,5 Wochenstunden (Teilzeit mit Vereinbarung)
Einstufung: NÖ GVBG - Entlohnungsgruppe 1

Die Arbeits- & Reinigungsbereiche umfassen: 
Sämtliche Gebäuderäumlichkeiten wie z.B.: Eingangsbereich, Stiegenhausanlage, Gänge, Klassenzimmer, Büros, Archive, Tagesbetreuungseinrichtungen mit Küchenbereich, Sanitäranlagen, Sporteinrichtungen, Werkräume sowie Frühbetreuung.

Anstellungserfordernisse:
> Österreichische Staatsbürgerschaft, EU- oder EWR-Mitgliedstaat
> Körperliches und handwerkliches Geschick
> Deutschkenntnisse unbedingt erforderlich!
> Lebenslauf mit Laufbahnbild und einwandfreies Vorleben
> Bei männlichen Bewerbern – abgeleisteter Zivil- oder Präsenzdienst
> Flexibilität bei der Dienstzeit, Bereitschaft für Mehrstunden und etwaige Urlaubsvertretung
> Genauigkeit und Eigenverantwortung
> Freundlichkeit und Teamfähigkeit

Wenn Sie in unserer lebenswerten Naturparkgemeinde mitarbeiten möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit sämtlichen verfügbaren Zeugnissen & Ausbildungsnachweisen.

Die Bewerbung samt den entsprechenden Unterlagen und Nachweisen (in Kopie) sind bis
spätestens 31.07.2024 - 16:00 Uhr
im Gemeindeamt der Marktgemeinde Ernstbrunn
Hauptplatz 1, 2115 ERNSTBRUNN abzugeben

oder per E-Mail: gemeinde@ernstbrunn.gv.at einzubringen.

Die Marktgemeinde Ernstbrunn behält sich das Recht vor, Sie zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch einzuladen.
Bgm. Gerhard Toifl