Sozialhilfe

SozialhilfeBürgerservice ERNSTBRUNNDie Sozialhilfe hat die Aufgabe, hilfsbedürftigen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.Hilfsbedürftigkeit liegt vor, wenn der notwendige Lebensbedarf bzw. Lebensunterhalt weder durch den Einsatz der eigenen Kräfte und Mittel (Arbeitskraft, Einkommen und Vermögen) oder durch familiäre Unterhaltsleistungen noch aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen oder sonstigen vorrangigen Leistungsanspruchs gesichert werden kann (Prinzip der Subsidiarität).

In Österreich sind die Länder für die Gewährung von Sozialhilfeleistungen zuständig.

Die Sozialhilfe umfasst in allen Bundesländern grundsätzlich die Bereiche:

LINKSoziale Dienste           Sozialhilfe in NÖ  

Es werden dabei Geld- und Sachleistungen sowie persönliche Hilfe erbracht.

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss vorrangig die eigenen Kräfte (Arbeitskraft) und Mittel (Einkommen, Vermögen) einsetzen, um sich selbst zu erhalten. Die Inanspruchnahme von Sozialhilfe ist also nur möglich, wenn eine Notlage anders nicht verhindert oder beseitigt werden kann.

Hinweis: Der Einsatz eigener Kräfte wird z.B. bei Müttern mit Kleinkindern, Frauen ab 60 Jahren bzw. Männern ab 65 Jahren und bei erwerbsunfähigen Personen nicht verlangt.

Anträge zur Erlangung einer Sozialhilfe erhalten Sie im Gemeindeamt/Bügerservice oder bei der Bezirkshauptmannschaft - Abt.Sozialhilfe.

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