Vereinsförderung - Antrag und Förderrichtlinien

Marktgemeinde ErnstbrunnVereinsförderung der Marktgemeinde ERNSTBRUNN
gültig ab 1. Oktober 2010  

Download: Datei herunterladen: PDFVereinsförderung - Antrag

 
Förderrichtlinien:
1) Allgemeine Zwecke für Förderungsgewährung:
a) Förderung von Aktivitäten von Vereinen und Organisationen, die sich hauptsächlich
    mit nachhaltiger Jugendarbeit, Bildung, Sport, Tradition, Dorfkultur und Orts- &
    Heimatpflege auseinandersetzen.
b) Personen und Personengruppen, deren Wirken eine positive Öffentlichkeitsarbeit für
    die Marktgemeinde Ernstbrunn mit sich bringt.
 
2) Förderungswerber:
     Förderungswerber, die die Zwecke unter Punkt 1 erfüllen, können sein:
     a) alle ortsansässigen Vereine und Organisationen mit Ausnahme der politischen Parteien
         und Gruppierungen
     b) alle ortsansässigen Personen und Personengruppen
 
3) Ausmaß der Förderungsgewährung:
    Die Vergabe und die Höhe der Förderung obliegt ausschließlich dem Gemeinderat. Es ist
    ein jährlicher Budgetrahmen für Vereinsförderungen mit € 7.300,- pro Kalenderjahr
    festgelegt.
 
4) Förderungseinreichung:
     Einreichfrist zur Förderungsbeantragung ist der 30. November des Vorjahres, wofür    
     die  Vereinsförderung beantragt wird. Die Realisierung von geförderten Projekten und
     Aktivitäten haben binnen 12 Monaten nach Einreichfrist stattzufinden.
     Jede(r) Förderwerber/in ist verpflichtet zur Förderungsbeantragung, das von der
     Gemeinde zur Verfügung gestellte Formular (Antrag) zu verwenden.
 
5) Kriterien für die Gewährung von Vereinsförderungen:
     a) Außerordentliche Investitionen
     b) Projektkooperationen zwischen Vereinen und Organisationen
     c) Jugendarbeit und Jugendbetreuung
     d) Besondere Initiativen und innovative Projekte
     e) Qualifizierte Vorträge und Veranstaltungen
     f)  Außerordentliche und besonders für die Gemeinde repräsentative Aktionen und 
         Tätigkeiten
 
6) Inhalt des Förderungsantrages: 
    a) Genaue Bezeichnung des Förderungswerbers
    b) aussagekräftige Definition des Projektes bzw. den Vereinstätigkeiten
        (Ziele, Maßnahmen usw.) 
    c) Kostenaufstellung / Übersicht über die finanzielle Bedeckung (Finanzierungsplan)
    d) Unterschrift des Förderungswerbers
 
7) Förderungsauszahlung:
     Zugesagte Förderungsbeträge werden erst nach Vorliegen sämtlicher Belege und Angaben,
     nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel ausbezahlt.

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Zuständigkeiten