Raumordnung

NÖ RaumordnungÖrtliche Entwicklungskonzepte und Raumordnungsprogramme: Das Örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde setzt sich aus dem örtlichen Entwicklungskonzept, den Ergebnissen aufbereiteter Entscheidungs-grundlagen, einem Erläuterungsbericht sowie dem Flächenwidmungsplan mit der Verordnung von Zielen und Maßnahmen zusammen.

Flächenwidmungsplan - Hauptplatz ErnstbrunnDer Flächenwidmungsplan ist die wichtigste planliche Maß-nahme. Die Festlegung der Widmungen liegt im autonomen Entscheidungsbereich der Gemeinde. Dabei ist auf Planungen und Maßnahmen des Bundes, des Landes und benachbarter Gemeinden Bedacht zu nehmen, soweit sie für die Raumordnung relevant sind. Der Flächenwidmungsplan gilt nach seiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung (Prüfung des rechtmäßigen Zustandekommens und der Einhaltung der raumordnungsgesetz-lichen Planungsbestimmungen) als rechtsverbindlich, das heißt als Gemeindeverordnung.
Eine Änderung bedarf wiederum der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Der Flächenwidmungsplan wird von der Gemeinde mit Hilfe eines Ortsplaners Ingenieurkonsulenten für Raumplanung und Raumordnung, Architekten bzw. Raumplanungsbüros) erstellt.
Die Erlassung des Flächenwidmungsplans oder dessen Änderungen müssen von der zuständigen Behörde des Amtes der NÖ Landes-regierung (Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht) genehmigt werden.
Die fachlichen Gutachten in diesem Genehmigungsverfahren werden von den Amtssach-verständigen der Örtlichen Raumordnung in der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik des Amtes der NÖ Landesregierung erstellt.
Download der Flächenwidmungspläne: 

NÖ Raumordnung & Regionalpolitik

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