Anlagenrecht & Servicestellen d. BH Korneuburg


Bezirkshauptmannschaft KORNEUBURG

Bezirk KorneuburgBürgerservice ERNSTBRUNNBürgerservicestellen:
Bezirkshauptmannschaft Korneuburg

Bankmannring 5, 2100 Korneuburg
Telefon: 02262-9025-0    Fax: 02262-9025-29000
Bez.Hptm: Mag. Andreas Strobl                  
Link: Bezirkshauptmannschaft Korneuburg
E-Mail: post.bhko@noel.gv.at
Gewerbereferent: Mag. Höfer, Telefon: 02262-9025-29229      

Wirtschaftskammer
Niederösterreich
Neubau 1 - 3, 2000 Stockerau
Telefon: 02266-62220, Fax: 02266-62220-32099
Link: Wirtschaftskammer NÖ

NÖ Gebietsbauamt I
Laaer Straße 23, 2100 Korneuburg
Telefon: 02262-75670-45124, Fax: 02262-75670-45120
E-Mail: post.gba1@noel.gv.at

Arbeitsinspektorat für den 6. Aufsichtsbezirk, Fichtegasse 11, 1010 Wien
Telefon: 01-714 04 62, Fax: 01-714 04 62-475
Link: Arbeitsinspektion

Bezirkshauptmannschaft Korneuburg-BAUSPRECHTAG:


 Um Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu erledigen und eventuelle Wartezeiten kurz zu halten, empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung
        per E-Mail: terminbuchung.bhko@noel.gv.at
        telefonisch unter 02262 / 9025 - 26800 oder
per Online-Terminbuchung (für ausgewählte Leistungen).

Persönliche Vorsprachen von:
Montag - Freitag 8-12 Uhr
Dienstag zusätzlich 16-19 Uhr

Bürgerbüro:
Montag bis Freitag 8-12 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag 13-14.30 Uhr
Dienstag zusätzlich 16-19 Uhr

Entgegennahme schriftlicher Eingaben:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.30-15.30 Uhr
Dienstag 7.30-19 Uhr
Freitag 7.30-12 Uhr

Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen auch elektronisch (per E-Mail, Telefax oder Online-Formular) einbringen.
Anbringen (Eingaben) per E-Mail sind an die offizielle E-Mail-Adresse der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (post.bhko@noel.gv.at) oder an eine in der behördlichen Erledigung, auf die sich Ihr Anbringen bezieht, als Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln.
An andere E-Mail-Adressen (z.B. personalisierte E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) übermittelte Anbringen (Eingaben) sind hingegen nicht rechtswirksam eingebracht; ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt.

Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, gilt dieses mit dem Einlangen bei der Behörde als rechtswirksam eingebracht. Ein Anbringen liegt aber erst dann vor, wenn es tatsächlich und vollständig bei der Behörde eingelangt ist. Die Übermittlung eines Links, über welchen von der Behörde Dokumente heruntergeladen werden sollen, entspricht diesen Anforderungen nicht.

Hinweis:
Das Land Niederösterreich hat einen Link für ein: allgemeines Online-Formular für Anbringen zur Verfügung gestellt.

Zuständig