Förderung von Elektrofahrräder

E-Bike Förderung - ErnstbrunnNachdem immer mehr Menschen das Radfahren für sich entdecken wollen, aber in unseren hügeligen Ortsstrukturen sehr oft davon abgeschreckt werden, wurde durch die Marktgemeinde Ernstbrunn diese Initiative bereits im Jahr 2017 zur "Steigerung des täglichen Radverkehrs" gestartet.
Daher wird im Rahmen unseres Energie- & Klima.LEITBILD 2030 der Ankauf eines „E-Bike“ für unsere BürgerInnen gemäß der Förderrichtlinien gefördert.
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„R I C H T L I N I E N - FÖRDERUNG von Elektrofahrräder"

Die Marktgemeinde Ernstbrunn verlängert die Initiative „FÖRDERUNG von Elektrofahrräder“ im Jahr 2026.
Der Ankauf eines Elektrofahrrad pro FörderwerberIn ist eine ein- malige nicht rückzahlbare Förderung gemäß folgenden Richtlinien.

1) Die Förderungswerber müssen ihren Hauptwohnsitz mindst. 3 Jahre in der Marktgemeinde Ernstbrunn nachweisen. (gemäß ZMR)

2) Im Haushaltsjahr 2026 werden insgesamt 30 Elektrofahrräder von 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 gefördert.

3) Die Förderung wird bei Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Einlaufdatum vergeben.

4) Das Förderungsausmaß beträgt € 100,00 pro E-Bike.

5) Der Antrag auf Förderung des Ankaufes eines Elektrofahrrades ist schriftlich, mittels Antragsformular einzubringen.

6) Zur Förderung werden nur Elektrofahrräder berücksichtigt, die in einem Österreichischen Unternehmen angekauft wurden.

7) Dem Antragsformular ist beizulegen: die ausgestellte Originalrechnung (mit Zahlungsbeleg) Meldezettel des Elektrofahrradbesitzers

8) Der/Die FörderungswerberIn stimmt der elektronischen Sammlung und Datenverarbeitung seiner/ihrer Daten zu.

9) Der/Die FörderungswerberIn nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der Gewährung eines finanziellen Zuschusses zum Erwerb eines Elektrofahrrades um eine zweckgebundene finanzielle Zuwendung ohne Rechtsanspruch handelt. Die Gewährung der Förderung ist an einen aufrechten Kaufvertrag über ein förderwürdiges Elektrofahrzeug gebunden.

10) Der/Die FörderungswerberIn nimmt daher ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Auflösung des Kaufvertrages (z.B. Umtausch) eine sofortige schriftliche Meldepflicht an die Marktgemeinde Ernstbrunn und für den Fall, dass die Förderung bereits ausbezahlt/überwiesen wurde, eine sofortige Rückzahlungspflicht auslöst.

„Wir bieten damit den BürgerInnen nicht nur einen ideologischen Ansporn, sondern auch handfeste wirtschaftliche Vorteile, wenn sie sich für ein E-Bike entscheiden.

Antrag - Förderung von Elektrofahrräder (356 KB) - .PDF

Zuständig

  • Gangl Horst (Amtsleiter, Energie- & Brandschutzbeauftr., Krisen.Koordinator)

Zuständigkeiten