Geburtsurkunde

Kostenlose Urkunden bei Geburt eines Kindes

Kostenlse Urkunden bei Geburt eines Kindes

Infolge einer Änderung des Gebührengesetzes sind Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind (insbesondere Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis), von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.

Die Gebühren- und Abgabenbefreiung gilt auch für die Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises für ein Kind. Dieser kann auch noch innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes beim Standesamt eingebracht werden. Da der Staatsbürgerschaftsnachweis in vielen Fällen bis zum Lebensende Gültigkeit hat, empfiehlt es sich, diesen schon bereits im Kindesalter zu beantragen.

Zuständig