Kommunalsteuer

Kommunalsteuer Bei der Kommunalsteuer handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindeabgabe. Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde die Lohnsummensteuer von der Kommunalsteuer abgelöst.
Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten und Wanderunternehmen gibt es gesonderte Regelungen: Erstreckt sich beispielsweise die Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, muss der Unternehmer oder die Unternehmerin die Bemessungsgrundlage auf die beteiligten Gemeinden zerlegen. Bei Wanderunternehmen ist die Bemessungsgrundlage im Verhältnis der Betriebs-dauer auf die jeweiligen Gemeinden zu zerlegen.

BMFVon der Kommunalsteuer sind befreit: Die Österreichischen Bundesbahnen mit 66 Prozent der Bemessungsgrundlage, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesund-heitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen.

LINK: Bundesministerium für Finanzen

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