Personenstandsurkunden

PersonenstandPersonenstand bezeichnet die sich aus dem Familienrecht ergebende Stellung einer Person innerhalb der österreichischen Rechtsordnung einschließlich ihres Namens bzw. das familienrechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen.

Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den Personenstandsbüchern, es handelt sich um öffentliche Urkunden im festgelegten Wirkungskreis.


Diese Dokumente werden allesamt vom Standesamt bearbeitet und ausgefolgt.

      - Geburtsurkunde

      - Heiratsurkund

      - Ehefähigkeitszeugnis

      - Sterbeurkunde

      - Staatsbürgerschaft

 

Zuständig