Staatsbürgerschaftswesen

Mit Staatsbürgerschaft bezeichnet man üblicherweise die rechtliche Zuordnung einer Person zu einem als Staat qualifizierten rechtlichen Gebilde.

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Die Staatsbürgerschaft ist maßgeblich für die Zuerkennung von Rechten und Pflichten - so sind nach der österreichischen Rechtsordnung die politischen Rechte den österreichischen Staatsbürgern vorbehalten.

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