Feuerpolizeiliche Beschau

Brandschutz - ..... eine Aufgabe für den ArchithektenDie Feuerpolizeiliche Beschau soll sicherstellen, dass im Notfall sichere Rettungsmaßnahmen möglich sind bzw. die Entstehung von Bränden verhindert wird.
 
Ihr Rauchfangkehrer meldet sich bei Ihnen persönlich.


Die wichtigsten Punkte wollen wir aufzählen, die dabei besondere Beachtung finden.


 Ihr NÖ RauchfangkehrerNebengebäude:

  • ordnungsgemäße Öllagerung und Menge
  • Brandbeständige Ausführung des Öllagerraumes
  • Brennmaterial im Öllagerraum
  • Brandschutztür und Beschriftung des Öllagerraumes

Dachgeschoss

  • Brandschutztüre zum Dachbodenraum
  • brandhemmende Ausführung der Einstiegstür zum Spitzboden
  • Kehrtürchen im ausgebauten Dachgeschoss
  • freier Zugang zu den Kehrtürchen
  • Lagerung von leicht brennbaren, zündschlagfähigen oder schwer löschbaren Gütern im Dachboden
  • lose Elektroleitungen im Dachboden O Stiege/Leiter zum Dachboden

Allgemein zugänglicher Bereich

  • Gänge und Stiegen nicht frei von Lagerungen
  • Elektroinstallationen entsprechen nicht den ÖVE-Vorschriften
  • Schutzschalter funktionsfähig

Heizungsanlagen:

  • Zugang zum Heizraum-Öllagerraum verstellt
  • Feuerlöscher vor Heizraum (Überprüfung!)
  • selbstschließende Brandschutztür zu Heizraum
  • Prüfbericht der Heizung
  • Sicherheitsabstand Brennstoff-Heizkessel

Kellerbereich:

  • Lose Elektroleitungen
  • Zugang Gashauptabsperrhahn

Garagenanlage

  • Flüssigkeiten, Brennstoffe lagern in der Garage
  • Verbindungstüre(n) zum Nebenraum brandhemmend
  • Handfeuerlöscher in der Garage
  • Hinweistafeln

Wohnbereich

  • Feuerstätte durchgebrannt
  • nicht brennbare Unterlage (Vorlageblech) fehlt
  • Sicherheitsabstand der Feuerstätte zu brennenden Bauteilen
  • Zustand vorn Rauch/Abgasrohr
  • Putztürchen nicht frei zugänglich oder verschließbar
  • Aschelagerung in brennbaren Behältern
  • brennbare Stoffe (Holz, Textilien, Papier) lagern zu nahe bei der Feuerstätte
  • Kennzeichnung und Menge der Flüssiggaslagerung 
  • Badezimmerbelüftung (bei Gasfeuerstätten)

LINK: NÖ Brandverhütungsstelle                     Landesinnung der NÖ Rauchfangkehrer

Zuständig