Mobilfunk & Gesundheit in Österreich

FMK - Forum Mobilkommunikation

„5G einfach erklärt“

Das Forum-Mobilkommunikation  reagiert auf die hohe Nachfrage von Gemeinden nach Informationen rund um 5G-Ausbau .

INFORMATIONEN zum Thema "MOBILFUNK und GESUNDHEIT" einfach erklärt.

Download:  FMK_5G-Broschuere_2023.pdf (3.4 MB)                                  LINK: www.fmk.at

Wie auch vergleichbare Messungen im internationalen Ausland gezeigt haben, liegen die Immissionen in Österreich auch nach der Einführung von 5G bei max. 1% der zulässigen Personenschutzgrenzwerte, womit dem Vorsorgeprinzip umfassend entsprochen wird.  Die Gesamtergebnisse aller (bisher) 5 österreichweiten Messreihen wurden in einer Broschüre zusammengestellt, die Sie auf unserer Homepage unter https://fmk.at/mobilfunk-messreihen/ finden. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter diesem Link:
https://fmk.at/ergebnisse-der-osterreichweiten-mobilfunkmessreihen/                        Senderkataster: www.senderkataster.at 

Sollten Sie weitere Informationen zu 5G bzw. zu Mobilfunk benötigen oder ein individuelles Anliegen haben, dann: 
e-Mail:  office@fmk.at 
Telefon: 01-5883914 
zur Verfügung - zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren!

Was ist 5G? 
5G bedeutet „5. Generation“ und ist das aktuelle Mobilfunksystem, das schneller und wesentlich effizienter arbeitet als alle bisherigen Mobilfunkgenerationen. Die bestehende Technologie wurde weiterentwickelt und verbessert. 5G ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung der bestehenden Mobilfunksysteme. Zu den Weiterentwicklungen gehören nicht nur Datenrate, Übertragungszeit und Kapazität gehören zu den Weiterentwicklungen - auch in der Netzstruktur und den dahinterliegenden Techniken hat sich viel getan. Diese Entwicklungen bieten die Basis für vollkommen neue Anwendungsfälle, die vor allem für Betriebe oder auch öffentliche Einrichtungen und Gemeinden interessant sind. Technisch gesehen ist 5G eine Kombination aus neuen Ideen und der Weiterentwicklung bestehender Bestandteile. Die Übertragungsprotokolle, d.h. die Art und Weise, wie Daten übertragen werden, sind den Übertragungsprotokollen von LTE und WLAN sehr ähnlich. Durch viel kürzere Latenzzeiten2 sind jetzt zeitkritische Anwendungen möglich, für die bisher die technischen Voraussetzungen fehlten. Die Datenübertragung ist wesentlich effizienter und soll damit die Bewältigung der exponentiell, d.h. sehr schnell steigenden, Datenvolumen auch in Zukunft sicherstellen. Darüber hinaus wird 5G es ermöglichen, dass man spezielle Dienstleistungen und Ressourcen als „private Netze“ einzelnen Kunden, wie zum Beispiel Firmen, Gemeinden usw., exklusiv zur Verfügung stellt. Ein wesentlicher Schritt in diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit des sogenannten „Network Slicing“ („NetzStücke“). Es bedeutet, dass aus dem bestehenden Netz ein oder mehrere Stücke „herausgenommen“ und für eine Gruppe von speziellen Anwendern reserviert werden können. Das lässt sich mit einer Busspur vergleichen, die einen bestimmten Teil der Straße für spezielle Verkehrsteilnehmer reserviert. Die „Stücke“ können lokal in Form von sogenannten „Campus-Netzen“ (z.B. ein Firmengelände), aber auch überregional aus dem Netz geschnitten werden. Dieses „Network Slicing“ macht vor allem zeitkritische Anwendungen möglich, wo Daten besonders schnell übertragen werden müssen. 

Wozu braucht man 5G? 
Seit vielen Jahren sehen wir, dass sich die Datenmenge, die durch die Mobilfunknetze transportiert werden muss, jährlich verdoppelt. 5G ist daher eine notwendige Weiterentwicklung, um genügend Kapazität für den Transport der steigenden Datenmengen in den nächsten Jahren sicherzustellen. Zusätzlich ermöglicht 5G zeitkritische Anwendungen – das sind Anwendungen, die nur mit sehr schneller Übertragung und wenig Verzögerung, also geringen Latenzzeiten funktionieren, und eine sehr viel schnellere, höhere und ausfallssichere Datenübertragung. 5G geht mit Ressourcen effizienter um, weil es Datenpakete schneller und energieoptimiert überträgt, und durch den Einsatz neuer Antennensysteme zielgerichteter arbeiten kann als bisher. Das führt auch zur kürzeren Exposition3 von Nutzerinnen und Nutzern, denn diese sogenannten „aktiven“ Antennen stellen jedem Teilnehmer genau die Versorgung zur Verfügung, die er gerade braucht.

Anwendungen 
Viele Anwendungen, wie wir sie heute kennen, funktionieren bereits mit den bestehenden 4G-Netzen (LTE). Komplexere Anwendungen aber, wie beispielsweise Sicherheitsanwendungen für das autonome Fahren von Autos, LKWs und öffentlichen Verkehrsmitteln oder Anwendungen im Bereich der Medizinund Verkehrstechnik, die besonders hohe Datenraten und möglichst kurze Übertragungszeiten benötigen, werden erst mit 5G möglich. Alle diese Anwendungen haben gemeinsam, dass sie immer mehr Daten erzeugen. Die Mobilfunknetze der Zukunft müssen diese hohen Datenmengen zuverlässig transportieren können. 5G ist die Grundlage für Anwendungen, die zeitkritisch sind - also wo Daten sehr schnell, fast zeitgleich übertragen und hohe Datenmengen transportiert werden müssen. Es ermöglicht unter anderem schnelle, verlässliche Übertragungen von Bildern und Videos mit höchster Auflösung und die Vernetzung sowie Echtzeitsteuerung von Maschinen und Geräten. Das kann in modernen Produktionsbetrieben die Effizienz und Sicherheit verbessern, da Arbeitnehmer die Sicherheit von Umgebungen überwachen und Geräte fernbedienen können. 5G bringt so ein wesentliches Sicherheitsplus für gefährliche Berufe wie Bauarbeiten, Bergbau, Rettungsdienste usw.. Ein Beispiel für solche zeitkritischen und datenintensiven Anwendungen sind Drohnen für Notfalleinsätze. Heute sind Drohnen noch auf die direkte Sichtverbindung und die Entfernung zum Kontrollgerät beschränkt. Außerhalb der Sicht- und Reichweite ist es noch nicht möglich, die Drohne zu steuern und unter Kontrolle zu behalten. Zukünftig wird 5G es erlauben, über eine Datenbrille das Einsatzgebiet der Drohne auch auf weitere Distanzen zu sehen und sie mit sehr geringer Übertragungszeit und hochauflösenden Bildern zu steuern. Diese Fortschritte werden Anwendungsfälle in den Bereichen Suche und Rettung, Grenzsicherheit, Überwachung, Lieferdienste etc. möglich machen

Weitere Beispiele, wie 5G bereits eingesetzt wird, sind Gesundheitsroboter in Pflegeeinrichtungen, die Patienten mit Getränken versorgen, deren Körpertemperatur messen, oder Besucher lotsen. Ein weiteres Beispiel sind automatische, fahrerlose Transportsysteme, die sich selbsttätig in Produktionshallen und Lagerräumen bewegen, um benötigte Teile und Betriebsmittel innerhalb einer Fabrik bereitzustellen oder abzuholen. Für die sichere Steuerung ist ein verzögerungsfreies und flächendeckendes Funknetz notwendig, da diese Transportfahrzeuge auf ihren Wegen auch auf Menschen, andere Geräte oder Hindernisse reagieren müssen. In der Landwirtschaft laufen bereits Projekte im Wein- und Spargelanbau, die beispielsweise Felder mittels Drohnen untersuchen, um Schäden in der Bepflanzung frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Auswertung der hochauflösenden Bilder erwies sich dabei als verlässlicher als die reine Sichtkontrolle. Schnelles, ressourcenschonendes Eingreifen wird dadurch möglich und führt zu effizienterer Nutzung von Anbauflächen. Von zentraler Bedeutung ist auch ein Projekt, mit dem Bienen überwacht werden können. Das System stellt nicht nur laufend die Anzahl der Tiere fest, sondern kann auch die wichtigsten Krankheiten direkt erkennen und den Imker alarmieren. Der kann somit schnell eingreifen und die Ausbreitung von Krankheiten und damit verbundenen Ausfällen verhindern.

5G ist Beitrag zum Klimaschutz
Das Voranschreiten des 5G-Ausbaus und die schrittweise Umschaltung der Mobilfunksysteme auf 5G bedeutet auch einen Beitrag zum Klimaschutz und mehr Unabhängigkeit von externen Energielieferanten. Alte Mobilfunksysteme verbrauchen im Mix von 2G, 3G und 4G etwa 180 Kilowattstunden Strom pro übertragenem Terabyte4 . 5G-Systeme verbrauchen hingegen nur 50 Kilowattstunden pro übertragenem Terabyte. Selbst wenn die Verluste, die bei der Stromübertragung vorkommen, mit eingerechnet werden, bietet 5G ein Einsparungspotenzial von mehr als 70% im Vergleich zu den älteren Systemen. Die österreichischen Mobilfunknetze zählen mit einem Stromverbrauch von gesamt etwa 600 Gigawattstunden zu den besten IKT5 -Infrastrukturen Europas. Österreich benötigt insgesamt rund 70.300 Gigawattstunden (Quelle: e-control). Der Anteil der Mobilfunknetze daran beträgt also rund 0,85%. Die regelmäßige Modernisierung der Mobilfunknetze wie jetzt mit 5G hat daher ein bedeutendes Einsparungspotenzial.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Ausbau von Mobilfunknetzen ist streng geregelt. Die wichtigsten Gesetze dabei sind das Telekommunikationsgesetz sowie die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Mobilfunkanlage errichtet werden soll. In manchen Fällen sind auch Genehmigungen nach weiteren bundes- und landesspezifischen Rechtsmaterien wie Forstgesetz, Denkmalschutzgesetz, Luftfahrtgesetz, Naturschutzgesetz usw. einzuholen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt die Konzessionserteilung (Netzbewilligung und Betriebsgenehmigung) und den Schutz des Lebens und der Gesundheit. Es regelt auch die Benützung von Sendestandorten bzw. Masten durch mehrere Netzbetreiber, das sogenannte „site sharing“. Die Mobilfunkbetreiber müssen den Personenschutz gewährleisten durch die Einhaltung der OVE- Richtlinie „RL 23-1:2017 04 01“ zu „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung“. Sie müssen auch den Arbeitnehmerschutz sicherstellen, wie er in der Verordnung über elektromagnetische Felder – VEMF6 vorgeschrieben ist. Nicht notwendig für 6 Verordnung elektromagnetische Felder, 20.9.2019; Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder. die Errichtung einer Mobilfunkstation sind Umweltverträglichkeitsprüfung, Betriebsanlagengenehmigung nach dem Gewerberecht und Einzelgenehmigung zum Betrieb einer Sendeanlage (die letzten beiden Punkte entfallen aufgrund des Vorliegens der Netzbewilligung).
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://5ginfo.at/recht  

Wir haben Glasfaser – wozu noch Mobilfunk? 
Beide Technologien haben ihre Vorzüge und Einsatzgebiete - gemeinsam ergeben sie eine leistungsfähige Versorgung für Internet und Datentransport. Es ist also kein „entweder – oder“, sondern ein logisches Miteinander, das für jede Anwendung die passende Lösung bietet. Die Verlegung von Glasfaserleitungen ist sehr teuer und mit umfassenden Baumaßnahmen verbunden, was eine flächendeckende Versorgung erschwert. Gerade in Gebieten, die nur gering besiedelt sind oder wo die Verlegung von Glasfaser aufgrund landschaftlicher Bedingungen kaum möglich ist, ergänzt Mobilfunk das Breitbandangebot optimal. Denn Mobilfunk ist im Vergleich zu Glasfaser kostengünstig und schnell ausbaubar. Um mobiles Breitband überall nutzen zu können, werden die Mobilfunknetze österreichweit laufend ausgebaut und technisch angepasst.

Rund um den Personenschutz 
Um die Sicherheit der Menschen zu schützen, gibt es Grenzwerte. Diese Personenschutzgrenzwerte beruhen auf dem international anerkannten Stand der wissenschaftlichen Kenntnis, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien geprüft wird. Dabei werden alle verfügbaren Studien auf ihre Qualität geprüft und die Ergebnisse neu bewertet. 

STUDIENBEWERTUNGEN (AUSWAHL): 
SCENIHR (beratendes Wissenschaftsgremium der EU-Kommission) kommt per 6.3.2015 zu dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk unterhalb der Grenzwerte der WHO zu erwarten ist.
Überprüfung der Personenschutzgrenzwerte der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung) in einer öffentlichen Konsultationsphase, in der alle interessierten Parteien ihre Stellungnahmen einbringen konnten. Die Grenzwerte im Bereich des Mobilfunks wurden nicht geändert und im März 2020 veröffentlicht. Bei der Überarbeitung wurde besonders auf 5G geachtet. Diese Grenzwerte sind die Grundlage der österreichischen Personenschutzgrenzwerte. In Österreich führt der Wissenschaftliche Beirat Funk (jüngst: 2022) jährlich eine Bewertung durch. Er ist mit Experten aus vielen verschiedenen Disziplinen zusammengesetzt.
Die Ergebnisse finden Sie hier:
https://info.bml.gv.at/themen/telekommunikation-post/funk-mobilfunk/mobilfunkgesundheit/wissenschaftlicher-beirat-funk/expertenforum.html 

Sicherheitsabstände bei den Sendeantennen
Die Personenschutzgrenzwerte dienen dazu, einen sogenannten „Sicherheitsabstand“ für die Allgemeinbevölkerung zu errechnen. Der Sicherheitsabstand betrifft den Bereich direkt vor den Antennen, also auf Höhe der Antennen und in ihrer jeweiligen Hauptsenderichtung (das ist die Richtung, in die die Antenne zeigt). Er kann systemabhängig bis zu 15 Meter betragen. Unterhalb, oberhalb, seitlich und an der Rückseite der Antennen beträgt dieser Abstand zwischen 1 m und 30 cm (mechanischer Schutzabstand). In diesem Sicherheitsbereich sind unbefugte Personen nicht erlaubt. Außerhalb dieses Bereichs werden die Grenzwerte zum Schutz der Allgemeinbevölkerung eingehalten. Ein Betreten des Sicherheitsabstandsbereiches wäre z.B. nur auf einem Dach möglich, jedoch ist in solchen Fällen der Zutritt für Unbefugte versperrt

So sendet eine Antenne
Antennen senden ähnlich wie eine Taschenlampe, denn auch das Licht ist eine elektromagnetische Welle. Der Lichtkegel (das „Feld“) geht dabei immer in die Richtung, in die die Taschenlampe zeigt. Das machen auch Mobilfunkantennen so.
Dabei sind zwei Dinge zu beachten:
1. Die Stärke des Feldes nimmt sehr schnell ab (mit dem Quadrat der Entfernung).
2. Unterhalb einer Antenne ist das Feld besonders schwach. 

Wie stark steigen die Immissionen für die Bevölkerung? 
5G wird zwar hauptsächlich auf bestehenden Mobilfunksendeanlagen dazu gebaut, aber es ist wie auch schon seine Vorgänger eine zusätzliche Mobilfunkgeneration mit eigenen Immissionen, d.h. Einwirkungen auf den Menschen. Nationale und internationale Messungen zeigen übereinstimmend, dass die Immissionen nur wenig ansteigen und weiterhin bis zu einem Faktor 1000 und mehr unter den internationalen Personenschutzgrenzwerten liegen. Das Vorsorgeprinzip wird daher sehr gut erfüllt. 

Zuständig