Straßenbeleuchtung (öffentliche Beleuchtung)

Öffentliche BeleuchtungÖffentlichen Beleuchtung
Die Beleuchtung des öffentlichen Straßenraums dient neben der Orientierung bei Dunkelheit auch der Aufent-haltsqualität in unserer Gemeinde. Sie erhöht zudem die öffentliche Sicherheit und Ordnung und gestaltet die Gemeinde als Wohn- und Erlebnisfeld. Straßen-, Wege- und Platzbeleuchtung.

Zuständigkeit und Organisation: Die Marktgemeinde Ernstbrunn ist Eigentümer der Beleuchtungsanlagen und verfügt zur Zeit über 1298 Lichtpunkte davon 1280 Lichtpunkte (98,77% LED) in LED-Technik (Stand 12/2024). Ihr obliegt die Organisations- Aufsichts- & Funktionspflichtpflicht sowie ein energieeffizienter Ausbau.

Störungsbeseitigung bei LichtausfallWartung und
Instandsetzung sowie Störungsbeseitigung: Die Marktgemeinde Ernstbrunn stellt die Wartung, den Austausch der Leuchtmittel in Abhängigkeit der Betriebsstunden und eine möglichst zeitnahe Störungsbeseitigung im eigenen Bereich sicher. Die Reparaturzeit der Lichtpunkte ergibt sich aus dem jeweiligen Schadensumfang. 

Bei etwaigen Störungen oder verursachten Schäden an der Straßenbeleuchtungsanlage ersuchen wir sie höflichst, die Marktgemeinde Ernstbrunn umgehend telefonisch während der Amtszeiten bzw. auch ONLINE zu informieren: 

Störungsmeldung-ONLINE: ONLINE-Ausfallsmeldung  (außerhalb der Amtszeiten)

STÖRUNGS-HOTLINE: (während der Amtszeiten)
☎️ 02576-2301 
E-Mail: gemeinde@ernstbrunn.gv.at

Zuständig