Raumordnung d. Marktgemeinde Ernstbrunn

NÖ RaumordnungÖrtliche Entwicklungskonzepte und Raumordnungsprogramme: Das Örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde setzt sich aus dem örtlichen Entwicklungskonzept, den Ergebnissen aufbereiteter Ent-scheidungsgrundlagen, einem Erläuterungsbericht sowie dem Flächenwidmungsplan mit der Verordnung von Zielen und Maßnahmen zusammen.

Flächenwidmungsplan - Hauptplatz ErnstbrunnDer Flächenwidmungsplan ist die wichtigste planliche Maß-nahme. Die Festlegung der Widmungen liegt im autonomen Entscheidungsbereich der Gemeinde. Dabei ist auf Planungen und Maßnahmen des Bundes, des Landes und benachbarter Gemeinden Bedacht zu nehmen, soweit sie für die Raumordnung relevant sind. Der Flächenwidmungsplan gilt nach seiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung (Prüfung des rechtmäßigen Zustandekommens und der Einhaltung der raumordnungsgesetz-lichen Planungsbestimmungen) als rechtsverbindlich, das heißt als Gemeindeverordnung.
Eine Änderung bedarf wiederum der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Der Flächenwidmungsplan wird von der Gemeinde mit Hilfe eines Ortsplaners Ingenieurkonsulenten für Raumplanung und Raumordnung, Architekten bzw. Raumplanungsbüros) erstellt.
Die Erlassung des Flächenwidmungsplans oder dessen Änderungen müssen von der zuständigen Behörde des Amtes der NÖ Landes-regierung (Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht) genehmigt werden.
Die fachlichen Gutachten in diesem Genehmigungsverfahren werden von den Amtssachverständigen der Örtlichen Raumordnung in der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik des Amtes der NÖ Landesregierung erstellt.

LinkRaumordnung in NÖ (raumordnung-noe.at)

Baulandreserven in der Marktgemeinde ERNSTBRUNN verteilen sich folgendermaßen auf die Katastralgemeinden (07/2024):

Au: 1,38 ha unbebaut - davon 0,36 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 19,3 %)

Dörfles: 2,54 ha unbebaut - davon 0,54 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 27,2 %)

Ernstbrunn: 52,17 ha unbebaut - davon 36,79 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 37,1 %)

Gebmanns: 1,25 ha unbebaut - davon 1,59 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 26,6 %)

Klement: 4,54 ha unbebaut - davon 2,69 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 19,4 %)

Lachsfeld: 1,78 ha unbebaut - davon 0,74 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 15,8 %)

Maisbirbaum: 6,50 ha unbebaut - davon 2,24 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 26,0 %)

Merkersdorf: 3,18 ha unbebaut - davon 0,78 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 19,0 %)

Naglern: 2,37 ha unbebaut - davon 1,81 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 20,8 %)

Simonsfeld: 5,30 ha unbebaut - davon 2,76 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 25,8 %)

Steinbach: 1,18 ha unbebaut, davon 0,71 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 8,9 %)

Thomasl: 2,11 ha unbebaut, davon 1,32 ha unmittelbar bebaubar (Baulandreserven von 23,0 %)

• Die Katastralgemeinden Ernstbrunnerwald und Oberleis verfügen über keine Baulandwidmungen

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